Bettina Wullf mit Klage und Abmahnungen gegen Jauch, Google und Blogger vor Buchveröffentlichung

Abmahnung Filesharing
08.09.20121034 Mal gelesen
Bettina Wullf sammelt Unterlassungserklärungen von Internetaktivisten vor Buchveröffentlichung. B. Wullf, die blonde Person an der Seite des Ex-Bundespräsidenten, wehrt sich seit einiger Zeit mit juristischen Mitteln gegen die Verbreitung des Gerüchts, sie habe eine Vergangenheit als Prostituierte.

Neuer Höhepunkt in der Angelegenheit: Sie will Günther Jauch wegen Rufschädigung / Verleumdung verklagen und geht derzeit auch gegen die entsprechenden Suchmaschineneinträge bei Google vor. Einige Einträge sind bereits verschwunden. Nach Angaben ihres Anwalts sollen die Verfasser der Gerüchte ohne weitere Widerstände die geforderten Unterlassungserklärungen abgegeben haben. Günther Jauch indes bleibt hart. Er wurde bereits im Mai diesen Jahres außergerichtlich wegen des Zitierens eines Zeitungsbeitrags über das angebliche Geschehen in Berlin aufgefordert eine Unterlassungserklärung abzugeben. Nun folgt nach Angaben der SZ die Klage vor dem Landgericht in Hamburg. Zur Bekräftigung, dass nichts an den Gerüchten dran sei, hat Bettina Wullf einen eidesstattliche Versicherung abgegeben. Ein Novum in der Reihe der "First Ladys". In Kürze soll ihr Buch erscheinen, welches sie nach Angaben ihres Umfeldes habe schreiben müssen, um der "Zerstörung ihres Ansehens in der Öffentlichkeit entgegenzuwirken".Das klingt nicht ganz plausibel, da es nach Angaben der Bild in Bettina Wulffs Umfeld hieß, sie habe bereits während der Amtszeit ihres Mannes viele Aufzeichnungen gemacht. Demnach könnte die Buchveröffentlichung bereits vor dem Entstehen der Gerüchte über die angebliche Zugehörigkeit Bettina Wullfs zum Rotlichtmilieu geplant gewesen sein.

Der Ausgang der einzelnen außergerichtlichen Verfahren wird entscheidend davon abhängen, ob eine Verleumdung oder eine Rufschädigung in der jeweilgen Berichterstattung gesehen werden kann. Die Grenzen zur Zensur sind ebenso schnell überschritten wie auch die Grenzen zum Schutz der persönlichen Ehre. Im Jauch-Fall dürfte es fraglich sein, ob er die Aussagen von Tageszeitungen hätte zitieren dürfen. Wie sonst soll Journalismus funktionieren?