Viele hundert sind davon bereits in den letzten Jahren über unseren Tisch gegangen, so dass nicht erstaunt, dass nun auch eine Hand voll Verfahren vor das Prozessgericht gelangt sind. Bei richtigem Vorgehen ist die Wahrscheinlichkeit, dass es dazu kommen muss, zwar vergleichsweise gering, nichts desto trotz sollte man Inanspruchnahmen dieser Art immer ernst nehmen. Da wir in jedem Fall eine abgeänderte Unterlassungserklärung abgegeben hatten, streiten sich die Parteien nun noch um dreistellige Beträge vor dem Amtsgericht, anstelle fünfstelliger Beträge vor einem Landgericht, was das Kostenrisiko erträglich macht. In jedem Fall kann auch vor diesem Hintergrund nur davon abgeraten werden, Abmahnungen zu ignorieren.
Die Abmahnung der Kanzlei Kornmeier & Partner ist dabei ihrem Inhalt nach typisch. Man verlangt die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung - welche allerdings in der beiliegenden Form nicht abgegeben werden sollte, möchte man kein Schuldanerkenntnis abgeben. Gleichzeitig wird ein Vergleichsbetrag in Höhe von zumeist 450,- Euro angeboten, um die Angelegenheit zu beenden. Erfahrungsgemäß kann auch hier verhandelt werden, so dass es auch diesbezüglich lohnen kann, nicht sofort alle Forderungen zu erfüllen.
Gerade Kornmeier & Partner mahnen besonders häufig die Verletzung von Rechten an einzelnen Musikstücken ab, welche fast ausschließlich Teil sog. "Chartcontainer" oder Sampler waren. Dies stellt die Frage, ob weitere Abmahnungen folgen werden (sog. Folgeabmahnungen) gerade auch bei Abmahnungen dieser Kanzlei in den Vordergrund, ebenso wie die Frage einer richtigen Reaktion auf diese Gefahr.
Sofern Sie Fragen zu einer Abmahnung z.B. der Rechtsanwälte Kornmeier & Partner haben, aber auch anderer bekannter Abmahnkanzleien, wie Waldorf-Frommer, Fareds, Schroeder, Sasse & Partner, Rasch etc. oder spezielle urheberrechtliche, markenrechtliche oder wettbewerbsrechtliche Probleme in diesem Zusammenhang haben, können Sie uns gerne kontaktieren, unter 0251 / 208680-30 oder via eMail unter info@ra-kreuztor.de.
Einige Antworten zu diesem Thema geben wir auch unter unserem Internetauftritt www.internetrecht-nrw.de. Eine richtige Reaktion auf derartige Schreiben erleichtert den weiteren Umgang und führt zu vernünftigen und der jeweiligen Sachlage angemessenen Ergebnissen.