Prozessgericht
Normen
Gesetzlich nicht geregelt.
Information
Das zur Entscheidung des Rechtsstreits zuständige Gericht.
In der Zwangsvollstreckung:
Das Gericht des Erkenntnisverfahrens, das im 1. Rechtszug tätig war.
Für das Zwangsvollstreckungsverfahren zuständig ist in den meisten Fällen aber das Vollstreckungsgericht.