Fehlender Grundpreis in ebay Titelzeile: Abmahnung der Deckenbach Mineralöl Groß- und Einzelhandel GmbH durch Rechtsanwalt Krischan Lang

Abmahnung Filesharing
29.08.2012830 Mal gelesen
Uns liegt eine Abmahnung der Fa. Deckenbach Mineralöl Groß- und Einzelhandel GmbH durch Rechtsanwalt Krischan Lang vom 28.08.2012 gegenüber einem ebay Händler vor, der angeblich bei einem Spray nicht korrekt den Grundpreis angegeben haben soll.

Nach Urteil des BGH gilt, dass bei Preissuchmaschinen die Grundpreisangabe bereits beim Suchergebnis dargestellt sein muss. Nach Auffassung u.a. vom LG Bochum und Hamburg gitl dies auch für die ebay Suche. Um dieser Rechtsprechung gerecht zu werden, muss der Grundpreis in der Titelzeile enthalten sein.

Die Abmahnerin fordert hier die Zahlung von 859,80 € und die Abgabe einer Unterlassunsgerklärung, die argwöhnisch zu betrachten ist.

Die Abmahnerin fordert nämlich verklausuliert den Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs sowie eine starre Vertragsstrafe von 5.100,00 €. Auch die Anwaltkosten wurden in die Unterlassungserklärung aufgenommen.

Wir können nicht empfehlen, ungeprüft den Forderungen der Abmahnerin nachzukommen. Gerade bei Grundpreisverstößen ist die Vertragsstrafengefahr immens.

Zu den Verteidigungsmöglichkeiten gehört auch regelmäßig die Prüfung, ob der Abmahner selbst wettbewerbskonform auftritt.

Lassen Sie sich beraten!

Gerne stehen wir Ihnen hier zur Verfügung.

Ihr Ansprechpartner:

Rechtsanwalt René Euskirchen

www.ra-euskirchen.de