Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Firma Binary Services GmbH

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Firma Binary Services GmbH
16.08.2012717 Mal gelesen
Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Firma Binary Services GmbH aus Regenstauf durch die Kanzlei HWK (Rechtsanwalt Hans Werner Kallert) wegen eines fehlenden Impressums im Rahmen eines gewerblichen facebook Auftrittes.

Uns liegen Abmahnungen des Rechtsanwalts H.-W Kallert aus Maxhütte-Haidhof vor. Rechtsanwalt Kallert vertritt in diesem Fall die Firma Binary Services GmbH

Gegenstand der Abmahnung ist ein angeblicher Verstoß gegen § 5 TMG (Impressumspflicht) im Zusammenhang mit einem gewerblichen Facebook-Profil.

Es wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von Rechtsanwaltskosten in Höhe von 265,70 € aus einem Gegenstandswert in Höhe von 3.000 € gefordert.

Mittlerweile konnten wir in Erfahrung bringen, dass die vorgenannte Abmahnung in erheblicher Anzahl gegenüber verschiedenen Wettbewerbern ausgesprochen wurde.

Betroffenen ist zu empfehlen, die Abmahnung durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz überprüfen zu lassen. Die vorgefertigte Unterlassungserklärung sollte auf keinen Fall ungeprüft unterschrieben werden. Die Unterlassungserklärung ist aus unserer Sicht zu weit gefasst und muss modifiziert werden.

Wir beraten und vertreten Abgemahnte bundesweit. Unsere Erfahrung beruht auf mehreren tausend Mandaten im Zusammenhang mit Abmahnungen aus den Bereichen des Wettbewerbsrechts, des Urheber- und Markenrechts.  Ferner bieten wir die Vertretung in diesen Fällen zu einem fairen Pauschalhonorar an.

Falls Sie Fragen zu einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung haben, können Sie uns gerne unter:

0251-20 86 80 30 oder per E-Mail: info@ra-kreuztor.de

kontaktieren.

Weitere Informationen zum Thema "Abmahnung Wettbewerbsrecht" finden Sie unter www.internetrecht-nrw.de