Im aktuellen Fall geht es um das Werk: "The Walking Dead" der WVG Medien GmbH aus Hamburg.
Uns liegen Abmahnungen der Rechtsanwälte Sasse & Partner für folgende Rechteinhaber vor:
- Senator Filmverleih GmbH
- polyband Medien GmbH
- Road Runner Records Gmbh
- Splendid Film GmbH
- sogenannte Bootleg - Abmahnungen für die Pink Floyd Music Ltd.
- WVG Medien GmbH
- Senator Home Entertainment GmbH
Abgemahnt wird die unerlaubte Verwertung geschützter Werke, wie beispielsweise Filme.
Es wird zumeist ein Pauschalbetrag in Höhe von 800,00 € sowie die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert, welche ein Schuldanerkenntnis beinhaltet.
Abmahnungen sollten grundsätzlich nicht auf die "leichte Schulter" genommen und ignoriert werden. Gleichwohl sollte die Unterlassungserklärung nicht ungeprüft abgegeben werden.
Soweit die Bereitschaft zur Abgabe einer Unterlassungserklärung besteht, ist es erforderlich diese exakt auf den Einzelfall abzustimmen und zu modifizieren.
In vielen Fällen kann durch anwaltliche Hilfe die gegnerische Kostenforderung reduziert werden. Wir raten davon ab, direkt mit den abmahnenden Rechtsanwälten Kontakt aufzunehmen. So kann beispielsweise die Aussage, es seien "doch nur die Kinder" gewesen, bereits eine Haftung der Eltern begründen.
Wir haben bereits tausendfach Mandanten in urheberrechtlichen Abmahnungsfällen erfolgreich verteidigt. Wir bieten Ihnen:
- ein erstes Beratungsgespräch über die Reaktionsmöglichkeiten
- ggf. eine modifizierte Unterlassungserklärung, die wirksam ist, aber kein Schuldeingeständnis bedeutet und den Abgemahnten nicht weiter bindet als nötig.
- eine schnelle Beratung und Vertretung zu einem fairen Pauschalhonorar
Wir stehen Ihnen für ein kostenloses (bis auf die Telefongebühren) Erstgespräch gerne zur Verfügung. Für eine erste Kontaktaufnahme können Sie unser Direkthilfe Formular nutzen oder Sie können uns auch Ihre Abmahnung per E-Mail oder Fax schicken, wir rufen Sie dann zurück und klären Sie im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung über Ihre Reaktionsmöglichkeiten auf. Erst dann entscheiden Sie, ob Sie uns beauftragen wollen.