Alte Titel neu aufgewärmt - wird aufgrund des BGH Urteils die Anzahl der Abmahnungen wieder stark ansteigen?

Alte Titel neu aufgewärmt - wird aufgrund des BGH Urteils die Anzahl der Abmahnungen wieder stark ansteigen?
15.08.2012293 Mal gelesen
Die Zahl der urheberrechtlichen Abmahnungen wegen illegaler Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Dateien über Internet-Tauschbörsen ist den letzten 1 1/2 Jahren stark zurückgegangen. Die meisten Abmahnungen wegen Filesharing wurden im Jahr 2010 ausgesprochen. Dies könnte sich wieder ändern!

Der BGH (Az. I ZB 80/11) hat ziemlich überraschend entschieden, dass der Anspruch auf Auskunft nach § 101 Abs. 2 UrhG keine Rechtsverletzung des Abgemahnten im gewerblichen Ausmaß voraussetzt. Nach Ansicht des BGHs stünden den Rechteinhabern Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz nicht nur gegen einen im gewerblichen Ausmaß handelnden Verletzer zu, sondern gegen jeden Verletzer. Eine andere Auslegung würde die Rechteinhaber faktisch schutzlos stellen, wenn keine Verletzung im gewerblichen Ausmaß vorläge. Die Internet-Provider müssten den Rechteinhabern über Namen und Anschrift eines Nutzers Auskunft erteilen, wenn über dessen IP-Adresse illegal urheberrechtlich geschützte Dateien ins Netz eingestellt wurden, egal ob es sich um eine aktuelle Datei oder um ein alte Datei handelt, die sich beispielsweise nicht mehr in der relevanten Verwertungsphase befindet.

Dies kann zur Folge haben, dass nun auch wieder viele ältere Titel abgemahnt werden, die sich bereits seit längerer Zeit nicht mehr in der relevanten Verkaufsphase befinden. Hiervon werden sicherlich insbesondere die Rechteinhaber aus dem Erotik-Bereich gebrauch machen.

Aus allen politischen Lagern bekommt man immer wieder zu hören, dass an der aktuellen Abmahnsituation etwas geändert werden muss. Vorschläge (Deckelung der Abmahnkosten, Senkung des Streitwerts, etc.) werden viele gemacht, zu einer konkreten Umsetzung ist es bisher jedoch nicht gekommen.

Ich bin davon überzeugt, dass sich über kurz oder lang etwas an der Situation ändern wird. Dies wissen auch die Rechteinhaber und Kanzleien, die Filesharing-Abmahnungen aussprechen bzw. aussprechen lassen. Deshalb kann ich mir sehr gut vorstellen, dass sie mit dem aktuellen BGH Urteil im Rücken auch wieder vermehrt ältere Titel abmahnen lassen, die weiterhin rege in Tauschbörsen angeboten werden und insgesamt die Abmahnschlagzahl erhöhen, bis es zu gesetzlichen Änderungen kommt.

Der BGH macht es möglich, "olle Kamellen" können abgemahnt werden - steigen damit die Abmahnzahlen wieder rapide? 

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