Abmahnung Waldorf Frommer - "The Dark Knight Rises" für Warner Bros. Entertainment GmbH

Abmahnung Waldorf Frommer - "The Dark Knight Rises" für Warner Bros. Entertainment GmbH
15.08.2012652 Mal gelesen
Die Batman Reihe gehört zu den erfolgreichsten Comic-Verfilmungen. Der aktuelle Film ist erst vor kurzem in den deutschen Kinos angelaufen und schon bereits in den einschlägigen Tauschbörsen erhältlich. Die Abmahnungen ließen nicht lange auf sich warten.

Warner Bros. Entertainment GmbH hat die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer mit der Verfolgung der Urheberrechtsverletzungen an dem Werk "The Dark Knight Rises" beauftragt.

In der Abmahnung wegen Filesharing bzw. Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung bzgl. des Titels The Dark Knight Rises fordert die Kanzlei Waldorf Frommer von dem abgemahnten Anschlussinhaber die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 956,00 EUR. Der Pauschalbetrag setzt sich aus den Abmahnkosten und einem Schadensersatz zusammen.

Dem Anschlussinhaber wird vorgeworfen, dass er über eine Tauschbörse bzw. einem P2P Netzwerk das urheberrechtlich geschützte Werk The Dark Knight Rises des Rechteinhabers Warner Bros. Entertainment GmbH dermaßen öffentlich zugänglich gemacht habe, dass angeblich ein Gewerbliches Ausmaß erreicht worden sei.

Für den Fall, dass der abgemahnte Anschlussinhaber dem angeblichen Unterlassungsanspruch des Rechteinhabers Warner Bros. Entertainment GmbH nicht nachkommen würde, wird mit der Beantragung einer Einstweiligen Verfügung oder Einreichung einer Klage gedroht.

Wenn Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer erhalten haben, lassen Sie sich nicht zu Kurzschlusshandlungen verleiten, an deren Folgen Sie 30 Jahre gebunden sind. Dies ist dann der Fall,  wenn Sie die beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschrieben an die Abmahnkanzlei Waldorf Frommer zurücksenden. Den geforderten Schadensersatz in Höhe von 956,00 EUR sollten Sie ohne genaue Überprüfung, bestenfalls durch einen Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, nicht zahlen. Selbst wenn von Ihnen oder einem Dritten, dem Sie als Anschlussinhaber Zugang zu Ihrem Internetanschluss gegeben haben, die streitgegenständliche Datei The Dark Knight Rises heruntergeladen bzw. zum Download angeboten worden ist, ist es äußerst fraglich, ob der geforderte Schadensersatz in Höhe von 956,00 EUR angemessen ist. Wir sind der Ansicht, dass die Schadensersatzforderungen in der Regel weit überhöht sind.

Was tun bei Erhalt einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer

  • Nicht in Panik ausbrechen
  • Die Abmahnung nicht ignorieren, die kann zu einem kostenintensiven Gerichtsverfahren (Kosten von mehreren tausend EUR) führen
  • Die beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft nicht unterschreiben
  • Den geforderten Schadensersatz nicht ungeprüft bezahlen
  • Sie können uns die Abmahnung zu einer kostenfreien Ersteinschätzung übersenden. Wir geben Ihnen erste Tipps und unterbreiten Ihnen ein Vertretungsangebot

Was wir Ihnen bieten:

  • Über sechs Jahre Erfahrung in dem Bereich Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung
  • Erfahrung aus mehreren tausend Fällen im Jahr
  • Hochspezialisierte Anwälte (Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht; Master of Laws in Medienrecht / IT-Recht)
  • Schnelle und unkomplizierte Abwicklung Ihres Falls, gerne auch per E-Mail
  • Bundesweit tätige Kanzlei
  • Bekannt durch Funk, Fernsehen sowie Online- und Printmedien
  • Mehrfach siegreich vor Gericht gegen Massenabmahner
  • Vertretung auch von Bedürftigen, Mittellosen und Geringverdienern (Beratungshilfe)
  • Persönlicher Anwalt als direkter Ansprechpartner
  • Absolute Diskretion
  • Erfahrungsberichte von Mandanten
 
  • Eigene IT-Abteilung (Prüfung und Auswertung der technischen Hintergründe)
  • Seriöse und erfahrene Rechtsberatung und Vertretung - kein Anwaltsdiscount - keine 0800er-Nummer
  • Rechtssicherer Abschluss der Angelegenheit

Wie erreichen Sie uns?

  • Per Telefon unter 06131 - 240950
  • Per Email info@ggr-law.com
  • Per Fax unter 06131 - 2409522
 

Weitere Informationen zu dem Thema Abmahnungen wegen Filesharing bzw. Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung finden Sie auf unserem umfangreichen Informationsportal:

www.die-abmahnung.info

Weitere Informationen zu der Kanzlei GGR Rechtsanwälte finden Sie auf der Homepage:

www.ggr-law.com