Film: Ritter des heiligen Grals
Uns liegt aktuell eine Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer vor, die den Film "Ritter des heilgen Grals" zum Gegenstand hat. Mit der Abmahnung wird vorgeworfen, eine Urheberrechtsverletzung begangen zu haben. Den Betroffenen wird konkret zur Last gelegt, ein illegales Tauschbörsenangebot über ihren Internetanschluss gestaltet zu haben.
Die Kanzlei Waldorf Frommer macht mit der urheberrechtlichen Abmahnung Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Erstattung der Rechtsanwaltsgebühren geltend. Die Abmahnung bezieht sich - wie bereits erwähnt - auf den Film "Ritter des heiligen Grals" und wird im Namen der Tiberius Film GmbH & Co. KG ausgesprochen.
Neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung wird die Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 450,00 Euro und Rechtsanwaltskosten in Höhe von506,00 Euro, also insgesamt 956,00 Euro gefordert.
Eine Abmahnung von Waldorf Frommer sollte keinesfalls ignoriert werden. Wichtig ist es insbesondere, die kurze Frist zu wahren, innerhalb derer eine Unterlassungserklärung abgegeben werden sollte, sofern die Urheberrechtsverletzung begangen wurde.
In keinem Fall sollten Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung ungeprüft unterzeichnen oder gar den ausgewiesenen Vergleichsbetrag zahlen. Sofern kein vollständiger Haftungsausschluss in Betracht kommt, kann in nahezu jedem Fall eine Minderung der Vergleichssumme erzielt werden.
Wir haben bereits eine Vielzahl von Mandanten erfolgreich zu fairen Konditionen vertreten und halten hierfür ein besonderes Pauschalangebot bereit.
Sollten auch Sie eine Abmahnung von den Rechtsanwälten Waldorf Frommer wegen einer Urheberrechtsverletzung bekommen haben, kontaktieren Sie uns!
Allgemeine Informationen über Abmahnungen von Waldorf Frommer.