Abmahnung Waldorf Frommer - Ein riskanter Plan

Abmahnung Waldorf Frommer - Ein riskanter Plan
09.08.2012365 Mal gelesen
Waldorf Frommer – Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung Film: Ein riskanter Plan

Mit Abmahnung vom 26.7.2012 geht die Kanzlei Waldorf Frommer wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen in sogenannten Filesharing-Netzwerken (Tauschbörsen) gegen Betroffene vor. 

Geltend gemacht werden Ansprüche auf Unterlassen, Schadensersatz und Erstattung der Rechtsanwaltsgebühren. Die Abmahnung bezieht sich auf den Film "Ein riskanter Plan" und wird im Namen der Tele München Fernseh GmbH Co Prdouktionsgesellschaft ausgesprochen.

Neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung wird die Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 450,00 Euro und Rechtsanwaltskosten in Höhe von 506,00 Euro, also insgesamt 956,00 Euro gefordert.

 

Eine Abmahnung von Waldorf Frommer sollte keinesfalls ignoriert werden. Wichtig ist es insbesondere, die kurzen Fristen zu wahren.

In keinem Fall sollten Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung ungeprüft unterzeichnen oder gar den ausgewiesenen Vergleichsbetrag zahlen. Sofern kein vollständiger Haftungsausschluss in Betracht kommt, kann in nahezu jedem Fall eine Minderung der Vergleichssumme erzielt werden. In einer Vielzahl von Fällen kann die Haftung bereits im Voraus auf die Rechtsverfolgungskosten (506,00 Euro) begrenzt werden, da die Urheberrechtsveretzung nicht von dem Anschlussinhaber selbst begangen wurde.

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Allgemeine Informationen über Abmahnungen von Waldorf Frommer.