Waldorf Frommer Abmahnung - Project X

Waldorf Frommer Abmahnung - Project X
08.08.2012535 Mal gelesen
Waldorf Frommer – Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung - Illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss

Film: Project X

Mit Schriftsatz vom 19.7.2012 hat die Kanzlei Waldorf Frommer Abmahnung wegen einer vermeintlichen Urheberrechtsverletzung ausgesprochen. Behauptet wird, dass ein illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Interntanschluss gestaltet wurde.

Geltend gemacht werden Ansprüche auf Unterlassen, Schadensersatz und Erstattung der Rechtsanwaltsgebühren. Die Abmahnung bezieht sich auf den Film "Project X" und wird im Namen der Warner Bros. Entertainment GmbH ausgesprochen.

Neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung wird die Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 450,00 Euro und Rechtsanwaltskosten in Höhe von506,00 Euro, also insgesamt 956,00 Euro gefordert.

 

Eine Abmahnung von Waldorf Frommer sollte keinesfalls ignoriert werden. Wichtig ist es insbesondere, die kurzen Fristen zu wahren.

In keinem Fall sollten Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung ungeprüft unterzeichnen oder gar den ausgewiesenen Vergleichsbetrag zahlen. Sofern kein vollständiger Haftungsausschluss in Betracht kommt, kann in nahezu jedem Fall eine Minderung der Vergleichssumme erzielt werden. In einer Vielzahl von Fällen kann die Haftung bereits im Voraus auf die Rechtsverfolgungskosten (506,00 Euro) begrenzt werden, da die Urheberrechtsveretzung selbst nicht von dem Anschlussinhaber begangen wurde.

 

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Allgemeine Informationen über Abmahnungen von Waldorf Frommer.