Abmahnung Rechtsanwalt Rainer Munderloh - Unterlassungsverpflichtung wegen Urheberrechtsverletzung

Abmahnung Rechtsanwalt Rainer Munderloh - Unterlassungsverpflichtung wegen Urheberrechtsverletzung
07.08.2012812 Mal gelesen
Der Oldenburger Rechtsanwalt Rainer Munderloh versendet derzeit verstärkt Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen an diversen "Film"-Werken für den Rechteinhaber RGF Productions Limited.

Bei der RGF Productions Limited handelt es sich um eine Firma die aus Irland stammt.

Den Abgemahnten wird vorgeworfen, durch das Herunterladen einer urheberrechtlich geschützten Datei und dem damit verbunden gleichzeitigen Verfügbarmachen die Nutzungsrechte der RGF Production Limited fortwährend verletzt zu haben.

Die Abgemahnten sollen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung sowie eine pauschale Schadensersatzzahlung in Höhe von 780,00 EUR leisten. Wer diesen Betrag nicht auf einmal leisten kann, bekommt die Möglichkeit eingeräumt, den Betrag in zwölf Monatsraten abzuleisten. Selbstverständich ist eine solche Ratenzahlung nicht umsonst. Es wird eine "kleine" Gebühr in Höhe von 120,00 EUR fällig.

Wenn Sie eine Abmahnung der Kanzlei Rainer Munderloh erhalten haben, lassen Sie sich nicht zu Kurzschlusshandlungen verleiten, an deren Folgen Sie 30 Jahre gebunden sind. Dies ist dann der Fall,  wenn Sie die beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschrieben an die Abmahnkanzlei Rainer Munderloh zurücksenden. Den geforderten Schadensersatz in Höhe von 780,00 EUR sollten Sie ohne genaue Überprüfung, bestenfalls durch einen Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, nicht zahlen. Selbst wenn von Ihnen oder einem Dritten, dem Sie als Anschlussinhaber Zugang zu Ihrem Internetanschluss gegeben haben, die streitgegenständliche Datei heruntergeladen bzw. zum Download angeboten worden ist, ist es äußerst fraglich, ob der geforderte Schadensersatz in Höhe von 780,00 EUR angemessen ist. Wir sind der Ansicht, dass die Schadensersatzforderungen in der Regel weit überhöht sind. 

Was tun bei Erhalt einer Abmahnung der Kanzlei Rainer Munderloh

  • Nicht in Panik ausbrechen
  • Die Abmahnung nicht ignorieren, die kann zu einem kostenintensiven Gerichtsverfahren (Kosten von mehreren tausend EUR) führen
  • Die beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft nicht unterschreiben
  • Den geforderten Schadensersatz nicht ungeprüft bezahlen
  • Sie können uns die Abmahnung zu einer kostenfreien Ersteinschätzung übersenden. Wir geben Ihnen erste Tipps und unterbreiten Ihnen ein Vertretungsangebot

Was wir Ihnen bieten:

  • Über sechs Jahre Erfahrung in dem Bereich Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung
  • Erfahrung aus mehreren tausend Fällen im Jahr
  • Hochspezialisierte Anwälte (Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht; Master of Laws in Medienrecht / IT-Recht)
  • Schnelle und unkomplizierte Abwicklung Ihres Falls, gerne auch per E-Mail
  • Bundesweit tätige Kanzlei
  • Bekannt durch Funk, Fernsehen sowie Online- und Printmedien
  • Mehrfach siegreich vor Gericht gegen Massenabmahner
  • Vertretung auch von Bedürftigen, Mittellosen und Geringverdienern (Beratungshilfe)
  • Persönlicher Anwalt als direkter Ansprechpartner
  • Absolute Diskretion
  • Erfahrungsberichte von Mandanten
 
  • Eigene IT-Abteilung (Prüfung und Auswertung der technischen Hintergründe)
  • Seriöse und erfahrene Rechtsberatung und Vertretung - kein Anwaltsdiscount - keine 0800er-Nummer
  • Rechtssicherer Abschluss der Angelegenheit

Wie erreichen Sie uns?

  • Per Telefon unter 06131 - 240950
  • Per Email info@ggr-law.com
  • Per Fax unter 06131 - 2409522
 

Weitere Informationen zu dem Thema Abmahnungen wegen Filesharing bzw. Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung finden Sie auf unserem umfangreichen Informationsportal:

www.die-abmahnung.info

Weitere Informationen zu der Kanzlei GGR Rechtsanwälte finden Sie auf der Homepage:

www.ggr-law.com