Abmahnung Negele Zimmel Greuter Beller

Abmahnung Negele Zimmel Greuter Beller
02.08.2012353 Mal gelesen
Es existiert keine Sommerpause für Abmahnungen. Obwohl es seit Jahren bekannt ist, dass Verstöße gegen das Urheberrecht im Rahmen von Tauschbörsennutzungen massiv abgemahnt werden, wird weiterhin heruntergeladen und zum Download angeboten.

Die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller mahnt aktuell für verschiedene Rechteinhaber Urheberrechtsverletzungen an deren Werken ab.

In letzter Zeit erhalten wir besonders viele Anfragen von Abgemahnten, die über Negele Zimmel Greuter Beller durch den Rechteinhaber M.I.C.M. MICROM International Content Management & Consulting LTD abgemahnt werden.

Neben M.I.C.M. MICROM International Content Management & Consulting LTD werden unter anderem auch für die Rechteinhaber MIG Film GmbH und LFP Video Group Abmahnungen wegen unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke ausgesprochen.

Den Abgemahnten wird vorgeworfen, dass ein Filmwerk des Rechteinhabers in einer Tauschbörse unerlaubt vervielfältigt und über den Internetanschluss des Abgemahnten zum Download angeboten worden sei.

Es wird die Abgabe einer starfbewehrten Unterlassungserklärung und eine pauschale Schadensersatzzahlung gefordert.

Wenn Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, können Sie uns diese gerne per E-Mail (info@ggr-law.com) oder Fax (06131-2409522) zukommen lassen.


Was tun bei Erhalt einer Abmahnung der Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller

  • Nicht in Panik ausbrechen
  • Die Abmahnung nicht ignorieren, die kann zu einem kostenintensiven Gerichtsverfahren (Kosten von mehreren tausend EUR) führen
  • Die beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft nicht unterschreiben
  • Den geforderten Schadensersatz nicht ungeprüft bezahlen
  • Sie können uns die Abmahnung zu einer kostenfreien Ersteinschätzung übersenden. Wir geben Ihnen erste Tipps und unterbreiten Ihnen ein Vertretungsangebot

Was wir Ihnen bieten:

  • Über sechs Jahre Erfahrung in dem Bereich Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung
  • Erfahrung aus mehreren tausend Fällen im Jahr
  • Hochspezialisierte Anwälte (Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht; Master of Laws in Medienrecht / IT-Recht)
  • Schnelle und unkomplizierte Abwicklung Ihres Falls, gerne auch per E-Mail
  • Bundesweit tätige Kanzlei
  • Bekannt durch Funk, Fernsehen sowie Online- und Printmedien
  • Mehrfach siegreich vor Gericht gegen Massenabmahner
  • Vertretung auch von Bedürftigen, Mittellosen und Geringverdienern (Beratungshilfe)
  • Persönlicher Anwalt als direkter Ansprechpartner
  • Absolute Diskretion
  • Erfahrungsberichte von Mandanten
 
  • Eigene IT-Abteilung (Prüfung und Auswertung der technischen Hintergründe)
  • Seriöse und erfahrene Rechtsberatung und Vertretung - kein Anwaltsdiscount - keine 0800er-Nummer
  • Rechtssicherer Abschluss der Angelegenheit

Wie erreichen Sie uns?

  • Per Telefon unter 06131 - 240950
  • Per Email info@ggr-law.com
  • Per Fax unter 06131 - 2409522
 

Weitere Informationen zu der Kanzlei GGR Rechtsanwälte finden Sie auf der Homepage:

www.ggr-law.com