Abmahnung Waldorf Frommer - Zorn der Titanen

Abmahnung Waldorf Frommer - Zorn der Titanen
26.07.2012428 Mal gelesen
Waldorf Frommer – Illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss

Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer sprechen täglich eine Vielzahl von Abmahnungen wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen aus.

Mir liegt eine Abmahnung datiert auf den 28.6.2012 vor, mit der eine Verletzung von ausschließlichen Nutzungsrechten an dem Film "Zorn der Titanen" geltend gemacht wird.

Erhoben werden Ansprüche auf Unterlassung und Zahlung von Schadensersatz (450,00 Euro) und Rechtsverfolgungskosten (506,00 Euro). 

Sollten Sie eine urheberrechtliche Abmahnung erhalten haben, handeln Sie nicht vorschnell. Keinesfalls sollte die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft unterzeichnet werden. Auch Zahlungen sollten nicht getätigt werden, sofern die Berechtigung der Abmahnung noch nicht überprüft wurde. Sofern kein vollständiger Haftungsausschluss in Betracht kommt, kann in nahezu jedem Fall eine Minderung der Vergleichssumme erzielt werden.

Eine Abmahnung von Waldorf Frommer sollte allerdings auch keinesfalls ignoriert werden. Wichtig ist es insbesondere, die kurzen Fristen zu wahren.

 

Wir haben bereits eine Vielzahl von Mandanten erfolgreich zu fairen Konditionen vertreten und halten hierfür ein besonderes Pauschalangebot bereit. 

Sollten auch Sie eine Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer wegen eines illegalen Tauschbörsenangebots über Ihren Internetanschluss erhalten haben, kontaktieren Sie uns.

 

Allgemeine Informationen über Abmahnungen von Waldorf Frommer.