Abmahnung Waldorf Frommer - Film Lockout - für Universum Film GmbH

Abmahnung Filesharing
24.07.2012609 Mal gelesen
Erfahrung / Information zu einer urheberrechtlichen Abmahnung der Firma Universum Film GmbH wegen des Filmwerkes mit dem Titel "Lockout" durch die Kanzlei der Rechtsanwälte Waldorf Frommer

Die Münchner Rechtsanwälte Waldorf Frommer sprechen im Namen der Firma Universum Film eine urheberrechtliche Abmahnung wegen der angeblich widerrechtlichen Verbreitung des Werkes "Lockout" aus.

Dem Empfänger der Abmahnung wird vorgeworfen, den Film mit dem Titel "Lockout" über eine Internettauschbörse herunter geladen und ihn darüber somit auch verbreitet zu haben.

Nachdem die Rechtsanwälte Waldorf Frommer umfassende Ausführungen zu der angeblich eindeutigen Rechtslage machen und darstellen, dass und weshalb der Empfänger der Abmahnung für die behauptete Urheberrechtsverletzung haften soll, wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zu Gunsten der Firma Universum Film verlangt. In finanzieller Hinsicht machen die Rechtsanwälte Waldorf Frommer einen Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von 450 ? und Abmahnkosten in Höhe von 506 ? gegenüber dem Empfänger der Abmahnung geltend.

Nachdem dem Empfänger der Abmahnung eine Frist zur Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung gesetzt wird und er binnen einer weiteren Frist die mit der Abmahnung geltend gemachten finanziellen Forderungen in Höhe von insgesamt 956 ? ausgleichen soll, weisen die Rechtsanwälte Waldorf Frommer darauf hin, dass im Falle der Nichtbeachtung der Abmahnung bzw. im Falle einer ausbleibenden strafbewehrten Unterlassungserklärung oder Zahlung die Angelegenheit der Firma Universum Film GmbH gerichtlich weiterverfolgt würde.

Aufgrund der Tatsache, dass eine strafbewehrte Unterlassungserklärung für die Dauer von (mindestens) 30 Jahren gültig bleibt, können wir nicht empfehlen, die der Abmahnung beigefügte und durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben. Hintergrund dessen ist einerseits, dass bei einem Verstoß gegen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung Vertragsstrafenforderungen in empfindlicher Höhe verlangt werden können und dass andererseits die Abgabe einer nicht abgeänderten strafbewehrten Unterlassungserklärung als Schuldeingeständnis gewertet werden kann. Überdies haben wir bei einigen Abmahnungen feststellen müssen, dass die durch die jeweilige Kanzlei vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung zu weit gefasst ist, so dass deren Inhalte deutlich über das zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr erforderliche Maß hinausgehen. Auch hieraus ergeben sich erhebliche Risiken für die Zukunft, die Sie vermeiden können, wenn sie nach Erhalt einer Abmahnung eine so genannte modifizierte strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben.

Im Zusammenhang mit der Abgabe modifizierter Unterlassungserklärungen sollten Sie nur dringend darauf achten, dass diese so formuliert ist, dass sie noch zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr ausreichend und geeignet ist. Andernfalls laufen Sie Gefahr, dass die Rechtsanwälte Waldorf Frommer in Bezug auf den Unterlassungsanspruch weiterhin gerichtlich im Namen der Firma Universum Film GmbH gegen Sie vorgehen können.

Weil durch einen solchen Rechtsstreit erhebliche Kostenrisiken entstehen, raten wir Ihnen ebenfalls dringend an, sich bei jedweden Zweifeln oder Unsicherheiten an einen im Urheberrecht tätigen Rechtsanwalt zu wenden. Auch wenn Ihnen hierdurch Kosten entstehen, können doch die mit strafbewehrten Unterlassungserklärungen einhergehenden Risiken gänzlich vermieden oder diese zumindest erheblich reduziert werden.

Ebenfalls können Sie dann durch einen Fachmann überprüfen lassen, ob und welche Forderungen, die die Rechtsanwälte Waldorf Frommer mit ihrer Abmahnung im Namen der Firma Universum Film GmbH geltend gemacht haben, berechtigt sind.

Wir können daher oft keinem Fall empfehlen, eine solche Abmahnung der Waldorf Frommer Rechtsanwälte für die Firma Universum Film GmbH in Bezug auf den Filmtitel "Lockout" als reine Abzocke oder unberechtigte Massenabmahnung abtun.

Weitere Informationen zu der Abmahnung der Firma Universum Film GmbH in Bezug auf den Filmtitel "Lockout", vertreten durch die Kanzlei der Waldorf Frommer Rechtsanwälte, finden Sie auch auf unserer Internetseite unter http://www.ratgeberrecht.eu/abmahnung/abmahnung-universum-film-lockout-waldorf-frommer.html

Natürlich stehen wir Ihnen für Rückfragen auch gern persönlich oder telefonisch zur Verfügung - rufen Sie uns an....


Ihr

Alexander F. Bräuer
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

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