Abmahnung Bindhardt Fiedler Zerbe wg. FIlesharing von Songs z.B. „Culcha Candela – Wildes Ding“ od. „Culcha Candela – Von Allein“

Abmahnung Filesharing
14.07.2012667 Mal gelesen
Die Kanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe spricht eine Vielzahl von Abmahnungen wg. des Vorwurfs von Filesharing einzelner Songs aus. Der Empfang ist bereits unangenehm genug. Für Betroffene kann es jedoch noch schlimmer kommen. Meist ist die Abmahnung von Bindhardt Fiedler Zerbe erst der "Auftakt"...

Abmahnungen der Kanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe wegen z.B.

Filesharing von "Culcha Candela - Wildes Ding" - für die Herren Hanno Graf pp.
Filesharing von "Culcha Candela - Von Allein" - für die Herren Hanno Graf pp.

Filesharing von "Kay One (feat. Mario Winans) - I Need a Girl Part3" für Herrn Ferchichi - "Bushido"

stehen nämlich in aller Regel im Zusammenhang mit dem Vorwurf von Filesharing eines Chartcontainers wie die German Top 100 Single Charts oder eines Samplers wie z.B. Bravo Hits oder Berlin Tag Nacht. Diese für den Empfänger der Abmahnung sehr wichtige Information ist der Abmahnung selbst zu entnehmen und auf der ersten Seite der Abmahnung in der Tabelle mit der IP-Adresse unter "Upload" angegeben.

Falls die Abmahnung z.B. im Zusammenhang mit dem Vorwurf von Filesharing der German Top 100 Single Charts steht, erfolgen in aller Regel weitere Abmahnungen durch andere Kanzleien / Rechteinhaber. Es bleibt daher nicht bei der Forderung von Bindhardt Fielder Zerbe nach Abschluß eines Vergleichs von 400,-- €, sondern die Forderungen können sich schnell auf mehrere tausend Euro summieren.

Empfänger einer Abmahnung durch die Kanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe sollten die Abmahnung daher dringend auf diese Information überprüfen und - falls die Abmahnung im Zusammenhang mit dem Vorwurf von Filesharing eines Samplers / Chartcontainers steht - einen spezialisierten Rechtsanwalt konsultieren. Es gibt Möglichkeiten weitere Abmahnung effektiv abzuwehren.

Die Bürogemeinschaft Gravel Herrmann Sari ist u.a. auf das Medienrecht spezialisiert und verfügt über viel Erfahrung in derbundesweiten Betreuung von "Filesharing-Mandaten". Alleine in den letzten 12 Monaten haben wir hunderte von Abmahnungen im Zusammenhang mit dem Vorwurf von Filesharing einer Ausgabe der German Top 100 Single Charts bearbeitet.

Kontaktieren Sie uns an unseren Standorten in Frankfurt / Main unter: 069 - 900 25 940 oder Münster: 0251 - 39 51 81 80 zu einem unverbindlichen telefonischen Erstgespräch  mit einem Rechtsanwalt. Wir erläutern Ihnen den Rechtsrahmen und benennen Ihnen selbstverständlich vorab die Kosten einer eventuellen Mandatierung. Sie erreichen uns telefonisch: Mo. - Frei.: 08 - 22 Uhr und Sa.: 09 - 21 Uhr. Alternativ können Sie uns die Abmahnung bzw. eine Anfrage auch per Email an info@abmahnung-rechtsanwaelte.de senden. Sie erhalten in der Regel binnen weniger Stunden eine Rückäußerung.

Besuchen Sie auch unseren Blog mit Informationen zu aktuellen Abmahnungen unter www.abmahnung-rechtsanwaelte.de.