Abmahnung durch die Kanzlei Boehmert & Boehmert im Namen der J. Bünting Beteiligungs AG

Abmahnung Filesharing
06.07.2012362 Mal gelesen
Kürzlich hat die Kanzlei Boehmert & Boehmert eine Abmahnung wegen einer angeblichen Markenverletzung bzgl. der Marke „myTime“ verschickt.

Die Prozessbevollmächtigten der Antragstellerin fordern die Abgabe einer Unterlassungserklärung, sowie den Ersatz aller außergerichtlichen Kosten.

Denjenigen, die von der Abmahnung betroffen sind, ist dringend anzuraten, überprüfen zu lassen, ob die Abmahnung begründet ist. Sollte sich herausstellen, dass dies der Fall ist, so muss der Wettbewerbsverstoß schnellstmöglich abgestellt werden. Dies setzt insbesondere voraus, dass die weitere Benutzung der Marke unterlassen wird.

Hat der Abgemahnte dies getan, so besteht die Möglichkeit, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Allerdings, sollte dies nur getan werden, wenn auch zwingend erforderlich. Es bedarf in jedem Fall eine genaue Prüfung des streitigen Sachverhalts, um zu verhindern, dass der Abgemahnte einen Verstoß eingesteht, den er gar nicht in dem Umfang begonnen hat. Zudem soll auch dadurch ein weiterer finanzieller Schaden verhindert werden, der z.B. durch ein teures Gerichtsverfahren entstehen könnte.

Um kostspielige Gerichtsverfahren zu vermeiden, sollte der Abgemahnte schnellstmöglich einen Rechtsanwalt aufsuchen, der den Betroffenen in einer solchen Situation helfen kann.

 

Gerne können Sie hierzu unser kostenloses Erstgespräch in Anspruch nehmen unter der Telefonnummer 030/ 200590770.

  

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Werdermann | von Rüden
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