Kornmeier & Partner für GSDR GmbH: Abmahnung German Top 100 Single Charts 12.02.2012 - The Disco Boys: Around The World : 450,00 EUR!

Abmahnung Filesharing
06.07.2012577 Mal gelesen
Abmahnung der Kornmeier & Partner Rechtsanwälte im Auftrag der GSDR GmbH: Abmahnung German Top 100 Single Charts 12.02.2012 - The Disco Boys: Around The World - weitere Abmahnungen durch FAREDS Rechtsanwälte für Christian Köngsleder und Bindhardt Fiedler Rechtsanwälte für Graf u.a. wahrscheinlich!

Kornmeier & Partner für GSDR GmbH: Abmahnung German Top 100 Single Charts 12.02.2012 - The Disco Boys: Around The World : 450,00 EUR!

Der Hitcontainer German Top 100 Single Charts vom 11.02.2012 bzw. 12.02.2012 wird seit einiger Zeit ins Visier der Musikindustrie genommen. Betroffene Internetanschlussinhaber erhalten aktuell von den Kornmeier & Partner Rechtsanwälten aus Frankfurt im Auftrag der GSDR GmbH eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung in Internettauschbörsen. GSDR GmbH sei Inhaber ausschließlicher Rechte Tonaufnahme Around The World der Künstlergruppe The Disco Boys.

 Dem Anschlussinhaber wird vorgeworfen, dass über seinen Internetanschluss die urheberrechtlich geschützte  Tonaufnahme Around The World der Künstlergruppe The Disco Boys in einer Internet-Tauschbörse illegal heruntergeladen und widerrechtlich weltweit zum Download angeboten worden sei. Die Tonaufnahme sei in dem Chartcontainer German Top 100 Single Charts vom 12.02.2012 enthalten.

Derartige Chartcontainer werden regelmäßig ins Visier der Musikindustrie  genommen.

Der Anschlussinhaber wird aufgefordert die der Abmahnung beigefügte auf den konkreten Titel bezogene Unterlassungserklärung abzugeben und eine pauschale Zahlung von 450,- € zu leisten. Hierfür wird regelmäßig eine kurze Frist  gesetzt, die jedoch bei den Abmahnungen der Kornmeier & Partner Rechtsanwälte mit mehr als 14 Tagen als angemessen zu bezeichnen sind.

Anmerkung aus rechtlicher Sicht:

Die Gefahr von Folgeabmahnungen durch andere Rechteinhaber ist auch in den neuen Fällen enorm, da hier nur ein einzelnes Lied aus dem Chartcontainer abgemahnt wird und die Beweisdaten im Vorfeld schon von der maßgeblich mit der Beweiserhebung beauftragten Firma  bereits an diverse Rechteinhaber weitergegeben wurden, die dann wiederum Abmahnungen für andere auf demselben Sampler befindlichen Lieder verschicken. Beispielsweise werden aktuelle von FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für Christian Königsleder bezüglich des Musikwerks Glasperlenspiel - Echt - und Bindhardt Fiedler Rechtsanwälte für Graf u.a. für den Titel Culcha Candela - Wildes Ding - ebenfalls Abmahnungen für denselben Chartcontainer verschickt. Es sind daher unabdingbar Vorsorgemaßnahmen notwendig, um Folgeabmahnungen für die anderen Musikstücke auf dem Chartcontainer zu unterbinden. Derzeit müssen Betroffene mit mehreren Abmahnungen diverser Rechteinhaber rechnen, die jedoch verhindert werden können.

 Die vorbereitete Unterlassungserklärung sollte nicht ohne Prüfung unterschrieben werden, da hierdurch Folgeabmahnungen nicht verhindert werden können. Ferner enthält die Unterlassungserklärung eine Verpflichtung zur Zahlung von Schadensersatz, was nicht akzeptabel ist.

 In dem Auskunftsverfahren vor dem LG wurde keine Aussage darüber getroffen, ob der Anschlussinhaber für die Rechtsverletzung verantwortlich ist. Die Verantwortlichkeit für eine Rechtsverletzung richtet sich nach den in der Rechtsprechung entwickelten Kriterien. Möglich ist eine Haftung als Täter / Teilnehmer oder eine Haftung als Störer.

 Zu beachten ist, dass nach der Rechtsprechung eine tatsächliche Vermutung dahingehend besteht, dass diejenige Person, der die IP-Adresse zugeordnet ist, von welcher die Rechtsverletzungen begangen wurden, auch für die Rechtsverletzungen verantwortlich ist. Der Anschlussinhaber kann diese Vermutung nur entkräften, indem er im Rahmen der ihn treffenden sekundären Darlegungslast Umstände vorträgt, die einen abweichenden Geschehensablauf nahe legen (so z.B. LG Köln, Urteil vom 11.05.2011, 28 O 763 / 10

Christian Weiner, LL.M.*
Rechtsanwalt
Master of Laws (Medienrecht)

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Anmerkung: Die KANZLEI WEINER, die Büros in Schwäbisch Hall und  Karlsruhe unterhält,  ist eine auf das Urheber- und Medienrecht spezialisierte Anwaltskanzlei. Die KANZLEI WEINER mit Inhaber Rechtsanwalt Christian Weiner, LL.M. (Medienrecht) ist seit 1998 als Rechtsanwalt tätig. Er berät und vertritt seit Aufkommen der Massenabmahnungen im Internet seit Jahren sehr erfolgreich bundesweit außergerichtlich und gerichtlich die rechtlichen Interessen von Internetanschlussinhaber, die wegen behaupteter Urheberrechtsverletzung mittels angeblicher Nutzung von Internettauschbörsen eine Abmahnung erhalten haben. Konsequente Spezialisierung und Ausrichtung der Rechtsgebiete sowie die umfangreiche jahrelange Erfahrung mit der Rechtsmaterie und mit den jeweiligen "Abmahnern" sorgen dafür, dass Sie eine kompetente und vor allem auch individuelle Beratung und Vertretung durch den Inhaber der Kanzlei erhalten. Die Strategie der Verteidigung wird in einem individuellen Beratungsgespräch mit dem jedem Betroffenen persönlich und ausführlich erörtert.