Hat scheinbar nicht geklappt, denn inzwischen sind Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer bzgl. des Meisterwerkes Blutzbrüdaz unterwegs.
Vorwurf: Illegale Verbreitung urheberrechtlich geschützter Dateien / Werke über Tauschbörsen oder P2P Netzwerken.
Abmahnkanzlei: Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Rechteinhaber: Constantin Film Verleih GmbH
Titel: Blutzbrüdaz
Forderung: Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 956,00 EUR.
Sollten Sie Empfänger einer solchen Abmahnung sein, lassen Sie sich bitte nicht zu voreiligen Reaktionen verleiten, an deren Folgen Sie mehrere Jahre gebunden sind. Der geforderte Schadensersatz in Höhe von 956,00 EUR sollten Sie ohne anwaltliche Überprüfung ebenfalls nicht leisten. Selbst wenn von Ihnen oder einem Dritten die streitgegenständliche Datei Blutzbrüdaz heruntergeladen bzw. zum Download angeboten wurde, ist es äußerst fraglich, ob der geforderte Schadensersatz in Höhe von 956,00 EUR angemessen ist.
Fakten und Zahlen: Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Die Kanzlei GGR Rechtsanwälte (Fachanwalt für Urheberrecht, LL.M. Medienrecht, LL.M. IT-Recht) kann Ihnen in dieser Angelegenheit sofortige Hilfe anbieten. Wir sind durch jahrelange Erfahrungen mit der Spezialmaterie Abmahnungen Filesharing / Abmahnung Urheberrechtsverletzung durch die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte bestens vertraut.