Abmahnung SELIG & CHRIST iAd. AEGIS Multimedia Service GmbH - MaMbI

Abmahnung Filesharing
24.05.20121118 Mal gelesen
Die Partnerschaft von Rechtsanwälten SELIG & CHRIST mahnt im Auftrag der Dortmunder Firma AEGIS MULTIMEDIA SERVICE GmbH die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Filmwerke in Peer-to-Peer Netzwerken, sog. Tauschbörsen, ab. Aktuell geht es um das Filmwerk MaMbI ("Mütter").

Die Rechtsanwälte Selig & Partner sind ebensowenig wie die Firma AEGIS Multimedia Service GmbH bisher mit Filesharing-Abmahnungen in Erscheinung getreten.

Gleichwohl unterscheidet sich die Abmahnung kaum von allen anderen Abmahnungen im Filesharing. Für das angebliche unerlaubte Zugänglichmachen des Filmwerkes "MaMbI" ("Mütter") wird die Abgaber einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert, sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichbetrages in Höhe von 980,00 EUR.

Trotz offensichtlicher Bestrebungen zur Reduzierung der bislang in Filesharing-Fällen angesetzten Streitwerte, werden derzeit die Streitwerte für den geltend gemachten Unterlassungsanspruch immer noch mit bis zu 50.000 EUR angesetzt. Die finanziellen Risiken einer gerichtlichen Auseinandersetzung sind daher nach wir vor extrem hoch. Wer also nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausschließen kann, dass der Film MaMbI ("Mütter") über den eigenen Anschluss zum Download angeboten wurde, sollte daher eine zu den eigenen Gunsten abgewandelte Unterlassungserklärung abgeben. 

 Ob der geforderte Betrag in Höhe von 980 EUR zu zahlen ist, kann nur im jeweiligen Einzelfall entschieden werden. Die Rechtsanwälte Selig & Christ schlüsseln nicht auf, wie sich der Betrag in Höhe von 980,00 EUR zusammensetzen soll. Jedenfalls aber soll der Betrag sowohl die entstandenen Rechtsanwaltskosten der Kollegen Selig & Christ abdecken, als auch einen pauschalen Schadensersatz für den Rechteinhaber - die Firma AEGIS MULTIMEDIA SERVICE GmbH  - beinhalten. Sofern der Anschlussinhaber nicht selbst täterschaftlich für das Angebot zum Download des Filmes MaMbI verantwortlich ist, ist die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen schwierig bis ausgeschlossen. In welcher Höhe Rechtsanwaltskosten erstattet verlangt werden können, ist streitig. Allerdings festigt sich das Bild, dass jedenfalls bei kostspieligen Kinoproduktionen die 100EUR-Deckelung gemäß § 97a Abs. UhrG keine Anwendung findet. Das allein ist allerdings wenig aussagekräftig, weil damit noch immer nicht gesagt ist, welcher Streitwert für das Uploaden eines Filmes anzusetzen ist.

Unsere Kanzlei beschäftigt sich seit Jahren mit der Verteidigung von Filesharing-Abmahnungen. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und machen Sie hier keine Experimente. Die hohen Streitwerte bürgen nach wie vor ein hohes Kostenrisiko, weshalb die Abmahnungen unbedingt erst zu nehmen sind. 

Gerne beraten wir Sie im Rahmen einer kurzen kostenlosen Ersteinschätzung unter 030 / 323 015 90.

Weitere Informationen unter www.recht-hat.de