Weitere Abmahnungen der Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller für die M.I.C.M. Mircom International Content & Management & Consulting LTD

Weitere Abmahnungen der Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller für die M.I.C.M. Mircom International Content & Management  & Consulting LTD
23.05.2012469 Mal gelesen
Wir vertreten tausendfach Mandanten im Zusammenhang mit sog. Tauschbörsen- oder Filesharing- Abmahnungen und eine Vielzahl von Mandanten im Zusammenhang mit Abmahnungen der Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Belleraus Augsburg.

Weitere Abmahnungen der Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller für die M.I.C.M. Mircom International Content & Management  & Consulting LTD

Wir vertreten tausendfach Mandanten im Zusammenhang mit sog. Tauschbörsen- oder Filesharing- Abmahnungen und eine Vielzahl von Mandanten im Zusammenhang mit Abmahnungen der Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Belleraus Augsburg. Uns liegen dabei verschiedene Abmahnungen  u.a. für folgende Rechteinhaber vor:

  • Falcom Investment AG
  • KT - DVD Videoproduktion
  • Savoy Film GmbH
  • Video Art Holland b. v.
  • GMV GmbH & Co. KG
  • BB Video GmbH
  • MIG Film GmbH
  • Multimediapar S. A.
  • Ino Handel & Vertriebs GmbH
  • KT-DVD & Videoproduction
  • DBM Videovertriebs GmbH
  • M.I.C.M. Mircom International Content & Management  & Consulting LTD
  • Falcom Invetment AG

Abgemahnt wird die unerlaubte Verwertung geschützter Werke, wie beispielsweise Filme.

Es wird zumeist ein Pauschalbetrag ab 700,00 € (in der Regel 850,00 €) sowie die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert, welche ein Schuldanerkenntnis beinhaltet.

Abmahnungen sollten grundsätzlich nicht auf die "leichte Schulter" genommen und ignoriert werden. Gleichwohl sollte die Unterlassungserklärung nicht ungeprüft abgegeben werden.

Soweit die Bereitschaft zur Abgabe einer Unterlassungserklärung besteht, ist es erforderlich diese exakt auf den Einzelfall abzustimmen und zu modifizieren.

In vielen Fällen kann durch anwaltliche Hilfe die gegnerische Kostenforderung reduziert werden. Wir raten davon ab, direkt mit den abmahnenden Rechtsanwälten Kontakt aufzunehmen. So kann beispielsweise die Aussage, es seien "doch nur die Kinder" gewesen, bereits eine Haftung der Eltern begründen.

Weitere Informationen finden Sie hier: