Dem abgemahnten Anschlussinhaber wird vorgeworfen, dass er über seinen Internetanschluss urheberrechtlich geschützte Dateien der Mandanten der Kanzlei Rasch zum Download angeboten haben sollen.
Bei dem Schreiben der Kanzlei Rasch mit dem Betreff "Unerlaubte Verwertung geschützter Tonaufnahmen" handelt es sich um eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung bzw. um eine Abmahnung wegen Filesharing.
Die Kanzlei Rasch fordert den Abgemahnten dazu auf, es künftig zu unterlassen, urheberrechtlich geschützte Dateien ihrer Mandantschaft über eine Internet-Tauschbörse oder in sonstiger Art und Weise zum Download anzubieten, wenn keine notwendige Lizenz vorliegt.
Der Abgemahnte soll eine strafbewehrte Unterlassungserklärung sowie einen Schadensersatz in Höhe von 1.200 EUR leisten.
Wenn Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, verfallen Sie bitte nicht in Panik. Die Fristen sind sehr kurz bemessen. Eine darauf spezialisierte Kanzlei kann Ihnen auch innerhalb der kurzen Frist weiterhelfen.
Die Abmahnung sollten Sie nicht ignorieren, da dies kostenintensive Folgen für Sie haben könnte. Die Kanzlei Rasch ist dafür bekannt, ziemlich schnell Klage zu erheben.
Im Rahmen einer anwaltlichen Beratung sollte geklärt werden, ob es sich um eine berechtigte oder unberechtigte Abmahnung handelt. Ist sie unberechtigt, kann die komplette Abmahnung abgewehrt werden. Ist sie berechtigt, sollte eine speziell modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden, auf keinen Fall die durch die Kanzlei Rasch beigefügte Unterlassungserklärung. An eine Unterlassungserklärung sind Sie 30 Jahre gebunden.
Sofern ein Anspruch auf Schadensersatz bestehen sollte, ist dieser im Rahmen von Vergleichsverhandlungen nach unten zu verhandel.
Sollten Sie Fragen zu einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung bzw. wegen Filesharing haben oder anwaltliche Hilfe benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Hilfe durch die auf Uhreberrecht spezialisierte Kanzlei GGR Rechtsanwälte
Die Kanzlei GGR Rechtsanwälte (Fachanwalt für Urheberrecht, LL.M. Medienrecht, LL.M. IT-Recht) kann Ihnen in dieser Angelegenheit sofortige Hilfe anbieten. Wir sind durch jahrelange Erfahrungen mit der Spezialmaterie Abmahnungen Filesharing / Abmahnung Urheberrechtsverletzung durch die Kanzlei Rasch bestens vertraut.
Zur sofortigen Hilfe übersenden Sie uns bitte Ihre Abmahnung oder treten mit uns telefonisch in Kontakt:
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- Telefon: 06131 - 240950
- FAX: 06131 - 2409522
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Wichtig ist, dass Sie uns Ihre E-Mail Adresse und Ihre Telefonnummer zukommen lassen, damit eine Kontaktaufnahme gewährleistet werden kann.
Was wir Ihnen bieten:
- direkte Kontaktaufnahme - auch am Wochenende
- kostenlose Ersteinschätzung
- Unterbreitung eines seriösen Angebotes
- Fristverlängerung
- bundesweite / internationale Vertretung
- hochspezialisiertes Anwaltsteam
- Vertretung auch von Beratungshilfeempfängern
- mehrfach siegreich vor Gericht gegen Abmahnkanzleien
- eigene IT-Abteilung (Klärung technischer Fragen)
- Erfahrung auf dem Gebiet seit 2006
- individuelle Prüfung
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