WETTBEWERBSRECHTLICHE ABMAHNUNG DER FRAU ANJA RÖHR DURCH BAEK LAW wegen fehlender Angabe zur Faserzusammensetzung bei Textilien

WETTBEWERBSRECHTLICHE ABMAHNUNG DER FRAU ANJA RÖHR DURCH BAEK LAW wegen fehlender Angabe zur Faserzusammensetzung bei Textilien
15.05.2012633 Mal gelesen
Frau Anja Röhr, Sievekingsallee 159a, 22111 Hamburg, spricht wettbewerbsrechtliche Abmahnungen gegen Mitbewerber durch die Anwaltskanzlei BAEK LAW, 20095 Hamburg, aus. Betroffen sind Angebote von Mitbewerbern auf der Verkaufsplattform eBay aus dem Sortiment Textilien.

Frau Anja Röhr selbst bietet unter dem eBay-Account "anjas_kunterbunt" vornehmlich Spielzeugartikel an.

In der uns vorliegenden wettbewerbsrechtlichen Abmahnung wird seitens Frau Anja Röhr ein Verstoß gegen die Verordnung Nr. 1007/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.09.2011 über die Bezeichnung von Textilfasern und die damit zusammenhängende Etikettierung und Kennzeichnung der Faserzusammensetzung von Textilerzeugnissen und zur Aufhebung der Richtlinie 73/44 EWG des Rates und der Richtlinien 96/73/EG und 2008/121/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie TextilkennzeichnungsG abgemahnt.

Konkret wird die fehlende prozentuale Angabe der Faserzusammensetzung bei Textilprodukten gerügt.

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, welche vorformuliert eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 EUR für jeden Fall der Zuwiderhandlung, welche vom zuständigen Gericht im Streitfalle auf ihre Billigkeit zu überprüfen sein soll, wird seitens der Anwaltskanzlei BAEK-LAW die Erstattung von Rechtsverfolgungskosten auf der Basis eines Gegenstandswertes von 6.000,00 EUR gefordert.

Unschlüssig scheinen sich aber die Bevollmächtigten darüber zu sein, wie hoch genau der Anspruch sein soll. So ist der Abmahnung eine auf den Abgemahnten (!) ausgestellte Kostennote (einschließlich) Mehrwertsteuer beigefügt, aus der sich ein Betrag von 546,69 EUR ergibt. Im Fließtext der Abmahnung wird sodann lediglich - und nur dies ist aufgrund der Vorsteuerabzugsberechtigung richtig - der Nettobetrag in Höhe von 459,40 EUR gefordert.

Auffallend sind die sehr kurz bemessenen Fristen zur Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung. In dem uns vorliegenden Fall liegen zwischen Datierung der per einfacher Post zugestellten Abmahnung und dem Fristende gerade mal sieben Tage einschließlich Wochenende und einem Feiertag (17.06.2012).

Es sollte dennoch nicht überhastet reagiert, sondern die Konsequenzen einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wohl bedacht werden.      

Was ist zu tun ?

Auf gar keinen Fall kann dazu geraten werden, vorschnell gegenüber Frau Anja Röhr eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, ohne sich ein Bild über deren sehr weitreichenden Konsequenzen zu machen.

Sie brauchen Hilfe ?

Bei Fragen rund um Abmahnungen, einstweilige Verfügungen, etc. steht Ihnen Rechtsanwalt Leiers gerne als Ansprechpartner zur Verfügung.

In Eilfällen sowie an Wochenden und Feiertags erreichen SIe uns zu den üblichen Telefontarifen unsere Abmahnungshotline unter 0178 / 635 44 35 für ein unverbindliches Erstgespräch.

Als Rechtsanwälte mit Kanzleisitz in Münster/Westfalen vertreten wir Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten !

____________________________________________________________________________

Frönd  Nieß  Lenzing  Leiers  ?  RECHTSANWÄLTE

Eisenbahnstraße 13

48143 Münster

www.ius-flash.de

Tel.: 0251 / 981 181 0 0251 / 981 181 20

Fax: 0251 / 981 181 11

Mail: ra.leiers@ius-flash.de