Abmahnung für die Verwendung des begriffs "Sansibar" iAv. Herbert Seckler

Abmahnung Filesharing
08.05.2012407 Mal gelesen
Im Auftrag von Herrn Herbert Seckler werden derzeit Abmahnung iversendet.

Herbert Seckler, Gastronom und Inhaber der Szenebar Sansibar auf Sylt, ist laut eigener Angabe alleiniger Lizenzinhaber des bekannten Logos der MarkeSansibar. Die zwei gekreuzten Säbel zieren daher unzählige Produkte der Mode-, Spirituosen- und auch Gourmet-Welt.

Im Zuge dessen wird die kennzeichenverletztende Verwendung des Begriffs "Sansibar" im Zusammenhang mit dem Verkauf von Uhren über die Handelsplattform eBay abgemahnt

Die abgemahnten Händler werden in dem Schreiben nicht nur dazu aufgefordert eine Vertragsstrafe von 5.000 Euro sowie anfallende Rechtsanwaltskosten in Höhe von 2.118,44 Euro zu bezahlen, sondern darüber hinaus soll auch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben werden.

Dazu ist dem Schreiben eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt, die jedoch auf keinen Fall unterschrieben werden sollte.

Vorab sollte eine anwaltliche Beratung eingeholt werden, um zu entscheiden, wie mit dem betreffenden Zahlungsanspruch umzugehen ist. Gerne können Sie hierzu unser kostenloses Erstgespräch in Anspruch nehmen unter der Telefonnummer 030/ 200590770.

Sollten Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, finden Sie auf unserer Seite www.abmahnhelfer.de  weitere Informationen über das Thema Abmahnungen.

                                                                                                                             

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Werdermann | von Rüden
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