Abmahnung Kornmeier & Partner - GSDR GmbH - "Around The World" von The Disco Boys

Abmahnung Filesharing
18.04.2012368 Mal gelesen
Die Rechtsanwaltskanzlei Kornmeier & Partner aus Frankfurt a. M. versendet derzeit Massenabmahnungen im Auftrag der GSDR GmbH an Inhaber von Internetanschlüssen. Hier erfahren Sie, wie mit einer solchen Abmahnung umzugehen ist.

Die Rechtsanwälte Kornmeier und Partner, die in Frankfurt a.M. ansässig sind, versenden aktuell massenhaft Abmahnungen im Auftrag der GSDR GmbH an Anschlussinhaber. Die Anschlussinhaber werden beschuldigt, das Musikwerk "Around The World" von The Disco Boys über eine Software widerrechtlich zum Upload zur Verfügung gestellt zu haben (sog. Filesharing).

Die Kollegen beanspruchen in ihren Abmahnschreiben zunächst die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Durch die Unterlassungserklärung soll sichergestellt werden, dass Rechtsverletzungen zukünftig unterbleiben. Damit die Erklärung auch die erforderliche Ernsthaftigkeit erkennen lässt, wird von dem Anschlussinhaber zudem gefordert, sich einer Vertragsstrafenklausel zu unterwerfen.

Weiterhin wird die Zahlung von Schadensersatz und die Erstattung der entstandenen Anwaltskosten gefordert. Mit Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von EUR 450,00 sollen die geltend gemachten Schadensersatz- und Erstattungsansprüche indes abgegolten sein.

Wenn Sie eine Abmahnung wegen Filesharings erhalten haben sollten, gilt es zunächst, Ruhe zu bewahren. Andererseits sollte das Abmahnschreiben aber auch nicht ignoriert werden.

Für eine erfolgreiche Verteidigung ist entscheidend, dass Sie weder die vorgefertigte Unterlassungserklärung unterzeichnen noch eine Zahlung vornehmen, ohne vorher anwaltlich beraten worden zu sein. Beides wird von Gerichten häufig als Schuldanerkenntnis ausgelegt, das eine weitergehende Verteidigungsstrategie bereits im Vorfeld boykottieren würde. Meistens bietet sich die Abgabe einer sog. modifizierten Unterlassungserklärung an, kombiniert mit Abwehrschreiben, die auf die Reduzierung des geltend gemachten Schadensersatzbetrages gerichtet sind.

Beachten Sie abschließend, dass das Musikwerk "Around The World" von The Disco Boys Bestandteil des Chart-Containers ist. Da hier nicht selten weitere Abmahnungen zu befürchten sind, sollte sich jeder Betroffene rechtzeitig fachkundigen Rat bei einem auf Filesharing spezialisierten Rechtsanwalt einholen.

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