Abmahnung German Top 100 Single Charts vom 05.03.12 – Es drohen u.a. Abmahnungen von Denecke, Kornmeier und Bindhardt Fiedler Zerbe

Abmahnung Filesharing
14.04.2012602 Mal gelesen
Wer eine Abmahnung wg. Filesharing nur eines Songs erhält, sollte die Abmahnung genau prüfen! Falls die Abmahnung im Zusammenhang mit Filesharing z.B. der German Top 100 Single Charts vom 05.03.2012 steht, droht der Erhalt weiterer Abmahnungen durch andere Kanzleien. Einige Beispiele…

Die German Top 100 Single Charts sind eine Zusammenstellung der in dieser Woche erfolgreichsten Songs in Deutschland und enthalten naturgemäß Songs unterschiedlicher Rechteinhaber. Da die Rechteinhaber Urheberrechtsverletzung unabhängig voneinander erfolgen, wird also nicht nur eine Abmahnung betreffend des Vorwurfs von Filesharing der kompletten Ausgabe der German Top 100 Single Charts ausgesprochen, sondern es droht der Erhalt gleich einer ganzen Reihe von Abmahnungen durch unterschiedliche Kanzleien Rechteinhaber. Nachfolgend einige Beispiele von Abmahnungen, die wg. Filesharing der German Top 100 Single Charts vom 05.03.2012 ausgesprochen werden könnten:

  • Abmahnung Denecke, von Haxthausen & Partner / DigiRights Adminstration GmbH - Die DigiRights Adminstration GmbH hat gleich an einer Reihe von Songs in den German Top 100 Single Charts Rechte inne und hat u.a. die Kanzlei Denecke, von Haxthausen & Partner mit der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen mittels anwaltlicher Abmahnungen beauftragt. So droht z.B. der Erhalt einer Abmahnung wg. Filesharing von "Michel Teló - Ai Se Eu Te Pego". Denecke pp. fordert Empfänger der Abmahnung auf eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und bietet weiter an, alle Forderungen gegen Zahlung von 480,-- € abzugelten.

Es kann jedoch auch noch unangenehmer werden. Die DigiRIghts hat auch Rechtsanwalt Daniel Sebastian beauftragt, der zeitgleich ebenfalls Abmahnungen ausspricht. Die Forderung von Rechtsanwalt Sebastian ist jedoch ungleich höher und beträgt wg. Filesharing eines Songs gar: 680,-- €.

  • Abmahnung Kornmeier & Partner / GSDR GmbH - Die GSDR GmbH macht Rechte an dem Song "Disco Boys - Around The World" geltend und hat die Kanzlei Kornmeier & Partner mit der Wahrnehmung ihrer Rechte beauftragt. Auch die Kanzlei Kornmeier verlangt in der anwaltlichen Abmahnung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und bietet an die Angelegenheit gegen Zahlung eines Pauschalbetrags von 450,-- € zu erledigen.
  • Abmahnung Bindhardt Fielder Zerbe / Culcha Candela - Auch in dieser Ausgabe findet sich der Song "Culcha Candela - Wildes Ding". Filesharing von "Wildes Ding" wird von der Kanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe mittels anwaltlichen Abmahnungen verfolgt. Die Forderung / das Vergleichsangebot beträgt hier: 400,-- €.

Dies ist nur ein Ausschnitt von Abmahnungen, die im Zusammenhang mit dem Vorwurf von Filesharing der German Top 100 Single Charts vom 05.03.2012 drohen. Die Forderungen können sich insgesamt schnell auf mehrere tausend Euro summieren! Betroffene sollten daher direkt nach dem Erhalt der ersten Abmahnungeinen qualifizierten Rechtsanwalt kontaktieren!

 

Die Bürogemeinschaft Gravel Herrmann Sari ist u.a. auf das Medienrecht spezialisiert und verfügt über viel Erfahrung in de rbundesweiten Betreuung von "Filesharing-Mandaten".

Kontaktieren Sie uns an unseren Standorten in Frankfurt / Main unter: 069 - 900 25 940 oder Münster: 0251 - 39 51 81 80 zu einem unverbindlichen telefonischen Erstgespräch  mit einem Rechtsanwalt. Wir erläutern Ihnen den Rechtsrahmen und benennen Ihnen selbstverständlich vorab die Kosten einer eventuellen Mandatierung. Sie erreichen uns telefonisch: Mo. - Frei.: 08 - 22 Uhr und Sa.: 09 - 21 Uhr.

Alternativ können Sie uns die Abmahnung bzw. eine Anfrage auch per Email an info@abmahnung-rechtsanwaelte.de senden. Sie erhalten in der Regel binnen weniger Stunden eine Rückäußerung.

Besuchen Sie auch unseren Blog mit Informationen zu aktuellen Abmahnungen unter www.abmahnung-rechtsanwaelte.de.