Abmahnung Filesharing 2012, zu hohe Streitwerte? Streitwert reduziert, keine Klärung des Umfangs der behaupteten Musikverbreitung, Amtsgericht Leipzig

Abmahnung Filesharing
11.04.2012450 Mal gelesen
Der Streitwert wird bei Filesharing-Abmahnsachen oft zu hoch angesetzt. In einem Beschluss hat das Amtsgericht Leipzig den Streitwert für eine negative Feststellungsklage in einer Filesharing-Sache (Verbreitung von Musikstücken) erheblich reduziert.

In dem  Beschluss des Amtsgerichts Leipzig vom 03.03.2011, Az. 102 C 7180/10 sahen die Richter "nur" 10.000,00 Euro als angemessen an. Auch wenn für den Unterlassungsanspruch auf Verbreitung von Musikaufnahmen durch Filesharing-Systeme in der Hauptsache gewöhnlich ein Streitwert in Höhe von 20.000,00 € angebracht sei, sei hier der Umfang der behaupteten Verbreitung von Musikstücken nicht abschließend geklärt.

Kommentar

Wird in Filesharing-Abmahnungen der Streitwert zu hoch angesetzt, sind auch daraus errechnete Gebühren für Abmahnkosten zu hoch. Es empfiehlt sich also, die geltend gemachten Kosten prüfen zu lassen.

Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen
Anwaltskanzlei Wienen, Kanzlei für Medienrecht & Wirtschaft
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