Nach einem Artikel von Rechtsanwalt Arno Lampmann soll die öffentliche Zugänglichmachung eines Lichtbilds auf Facebook abgemahnt worden sein. In der Abmahnung seien die umgehende Entfernung des Lichtbild, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung und die Auskunft über die Dauer der Lichtbildnutzung sowie Schadensersatz gefordert worden. Das Lichtbild soll von einem Dritten auf die Pinnwand des Abgemahnten hochgeladen worden sein.
Facebook-Nutzern ist dringend zu empfehlen, bei der Verwendung von Fotos vorsichtig zu sein und Urheberrechtsverletzungen zu vermeiden.
Weitere Informationen zu Abmahnungen finden Sie hier.
Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen
Anwaltskanzlei Wienen, Kanzlei für Medien & Wirtschaft
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