Klage gegen Abgemahnten abgewiesen - wenn der Vermieter nicht für Filesharing des Mieters haftet, Urteil des Amtsgerichts München

Abmahnung Filesharing
07.03.2012376 Mal gelesen
Die Klage von zwei Tonträgerunternehmen, die durch die Kanzlei Waldorf Frommer vertreten waren, gegen einen Anschlussinhaber wurde abgewiesen: Der Anschlussinhaber war Vermieter und musste nicht für das Filesharing seines Mieters haften.

Das Urteil des Amtsgerichts München vom 15.02.2012, Az.142 C 10921/11 konnte der Abgemahnte beweisen, dass er in dem maßgebenden Zeitraum nicht zu Hause war. Es drängte sich nach Ansicht des Gerichts vielmehr auf, dass der ehemalige Mieter das illegale Filesharing durchgeführt hatte.

Interessant war, dass sich der Vermieter im Mietvertrag hatte zusichern lassen, dass das WLAN nicht für Rechtsverletzungen gebraucht werden solle. Daher waren nach Ansicht des Gerichts auch keine zumutbaren Prüfpflichten des Vermieters verletzt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Kommentar

Das Urteil beweist wieder einmal: Nicht jede Abmahnung ist berechtigt, und nicht in jeder gerichtlichen Auseinandersetzung gewinnt der Abmahnende.

Von Bedeutung ist das Urteil insbesondere auch für Vermieter, ergibt sich daraus doch, wie sinnvoll eine vertragliche Zusicherung von Mietern ist, das WLAN nur "legal" zu nutzen.

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Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen

Anwaltskanzlei Wienen, Kanzlei für Medien & Wirtschaft
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