FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. reichen Mahnbescheid bzw. Zahlungsklage wegen Schadensersatzforderung aus einer Filesharing Abmahnung ein.

Abmahnung Filesharing
27.02.20121387 Mal gelesen
FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Hamburg klagen vor dem AG Hamburg Schadensersatz und Anwaltskosten in Höhe von 560,80 € sowie Nebenkosten in Höhe von 110,80 € ein. Kläger sind die Komponisten Alexander Komlew und Christian Königseder. Streitgegenstand "Monrose - Like a Lady".

Nachdem die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft Hamburg für die vorgenannten den Kläger im Oktober 2010 eine Abmahnung wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung an dem Musikwerk Monrose - Like a Lady ausgesprochen haben und die Betroffene keine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben hat, wurde ein Mahnbescheid beantragt. Gegen diesen wurde Widerspruch eingelegt, so dass die Angelegenheit in das streitige Verfahren geht.

Zu beobachten ist ganz allgemein, dass seit Anfang des Jahres 2012 vermehrt Klagen wegen Schadensersatz eingereicht werden. Dem Vernehmen nach gehören neben den Kanzleien Schulenberg & Schenk aus Hamburg auch die Kanzlei FAREDS zu den Kanzleien, die nunmehr vermehrt Schadenersatzforderungen gerichtsanhängig machen.

Von Seiten des Hamburger Amtsgerichts ist zudem bekannt, dass zur Bearbeitung von derartigen Fällen neue Richterstellen geschaffen worden sind. Es muss daher beobachtet werden, in welchem Umfang zukünftig Rechtsstreitigkeiten eingeleitet werden und von den Gerichten bewältigt werden können.

Je nachdem, auf welche Weise Betroffene nach einer Abmahnung reagiert haben muss in jedem Einzelfall sorgfältig geprüft werden, welche Verteidigungsstrategie in gerichtlichen Auseinandersetzungen sinnvoll ist.

Sollten Sie durch einen Mahnbescheid oder eine Klage nach einer Filesharing Abmahnung betroffen sein, wenden Sie sich gerne an mein Büro. Wir werden gemeinsam beraten, was in Ihrem Fall sinnvoll ist.