Abmahnung Rechtsanwälte Kornmeier und Partner - EMI Music Germany GmbH & Co. KG - "Nothing But The Beat" von David Guetta

Abmahnung Filesharing
21.02.2012399 Mal gelesen
Die in Frankfurt a.M. ansässigen Rechtsanwälte Kornmeier und Partner versenden derzeit Massenabmahnungen im Auftrag der EMI Music Germany GmbH & Co. KG an Inhaber von Internetanschlüssen. Hier erfahren Sie, wie mit einer solchen Abmahnung umzugehen ist.

Die Rechtsanwälte Kornmeier und Partner, die in Frankfurt a.M. ansässig sind, versenden derzeit massenhaft Abmahnungen im Auftrag der EMI Music Germany GmbH & Co. KG an Inhaber von Internetanschlüssen. Den Anschlussinhabern wird zur Last gelegt, das Musikalbum "Nothing But The Beat" von David Guetta über eine Software heruntergeladen und ohne Zustimmung des Rechteinhabers zum Upload bereitgestellt zu haben (sog. Filesharing).

Die Kollegen fordern in ihren Abmahnschreiben zunächst die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Durch die Unterlassungserklärung soll sichergestellt werden, dass Rechtsverletzungen zukünftig unterbleiben. Damit die Erklärung auch die erforderliche Ernsthaftigkeit erkennen lässt, wird von dem Anschlussinhaber zudem gefordert, sich einer Vertragsstrafenklausel zu unterwerfen.

Neben der Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung wird die Zahlung von Schadensersatz und die Erstattung der entstandenen Anwaltskosten gefordert. Mit Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von EUR 450,00 sollen die geltend gemachten Schadensersatz- und Erstattungsansprüche indes abgegolten sein.

Wenn Sie eine Abmahnung wegen Filesharings erhalten haben sollten, gilt es zunächst, Ruhe zu bewahren. Andererseits sollte das Abmahnschreiben aber auch nicht ignoriert werden.

Unterzeichnen Sie die vorgefertigte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft. Nehmen Sie auch keine Zahlung vor, ohne vorher anwaltlich beraten worden zu sein. Beides wird von Gerichten häufig als Schuldanerkenntnis ausgelegt, das eine weitergehende Verteidigungsstrategie bereits im Vorfeld boykottieren würde. Meistens bietet sich die Formulierung einer sog. modifizierten Unterlassungserklärung an, kombiniert mit Abwehrschreiben, die auf die Reduzierung des geltend gemachten Schadensersatzbetrages gerichtet sind.

Da jeder Einzelfall gesondert beurteilt werden muss, sollten sich die Betroffenen rechtzeitig fachkundigen Rat bei einem auf Filesharing spezialisierten Rechtsanwalt einholen. Gerne stehen wir Ihnen für eine weitergehende Beratung unter unserer kostenlosen Hotline 0800 589 1416 zur Verfügung.

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