Weitere markenrechtliche Abmahnung des Herrn Günes Demir, Bundesallee 171, 10715 Berlin, wegen des Verkaufes von "GEVEY" UNLOCK-SIM-Karten

Weitere markenrechtliche  Abmahnung des Herrn Günes Demir, Bundesallee 171, 10715 Berlin, wegen des Verkaufes von "GEVEY" UNLOCK-SIM-Karten
21.02.20121024 Mal gelesen
Uns liegt eine weitere markenrechtliche Abmahnung des Herrn Günes Demir, Bundesallee 171, 10715 Berlin, wegen des Verkaufs von Unlock-Sim Karten der der Marke GEVEY vor.

Bereits hier hatten wir über vorangegangene markenrechtliche Abmahnungen des Herrn Günes Demir berichtet.

Im Rahmen der Abmahnung werden von Herrn Günes DemirUnterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht.

Abgemahnt wird das Angebot angeblich gefälschter Produkte der Marke "Gevey" unter Nutzung der Marke GEVEY.

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird auch zur Erstattung von Rechtsverfolgungskosten aus einem Gegenstandswert von 30.000,- EUR (entspricht 1.005,40 EUR netto) sowie zur Erstattung der Testkaufkosten aufgefordert

Sind auch Sie im Handel mit Handyzubehör tätig und haben eine markenrechtliche Abmahnung des Herrn Günes Demir mit der Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung erhalten ?

Betroffene sollten sich hierzu unbedingt beraten lassen und nicht unüberlegt handeln. Die Abgabe einer zu weit gefassten strafbewehrten Unterlassungserklärung birgt das Risiko, bei späteren Verstößen wegen des Verwirkens derVertragsstrafezu Vertragsstrafen in beachtlicher Höhe in Anspruch genommen zu werden.

Beugen Sie dem vor und lassen Sie - sollte die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr erforderlich sein -  anwaltlich überprüfen, in welcher Form diese abgegeben werden sollte.

Keinesfalls sollte die erhaltene Abmahnung ignoriert werden.

Gerne beraten wir Sie. Ansprechpartner in unserer Kanzlei ist Rechtsanwalt Leiers, für ein unverbindliches Erstgespräch  auch erreichbar in Eilfällen außerhalb der Bürokernzeiten mobil unter 0178-6354435 lediglich zu den üblichen Mobilfunktarifen.

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Frönd  Nieß  Lenzing  Leiers | Rechtsanwälte

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