Abmahnung German Top 100 Single Charts vom 16.01.2012 – Es drohen Abmahnungen u.a. durch Bindhardt Fiedler Zerbe, FAREDS und Kornmeier & Partner

Abmahnung Filesharing
18.02.20121194 Mal gelesen
Auch derzeit erhalten viele Internetanschlussinhaber unerwartet Post von „Abmahnkanzleien“, die den Vorwurf beinhaltet einen Song aus den German Top 100 „gefileshared“ zu haben. Leider ist der erste Brief häufig erst der Auftakt: Es drohen weitere Abmahnungen durch andere Kanzleien...

Auch die Ausgabe der German Top 100 Single Charts vom 16.01.2012 beinhaltet wieder eine Vielzahl von Songs von denen bekannt ist, dass anwaltliche Abmahnungen ausgesprochen werden. Was viele Betroffene nicht ahnen: Wenn der Vorwurf besteht, eine komplette Ausgabe der German Top 100 Single Charts illegal Dritten in Internettauschbörsen angeboten zu haben, droht nicht nur der Erhalt einer Abmahnung, sondern gleich einer ganzen Reihe von Abmahnungen durch unterschiedliche Rechteinhaber / Kanzleien.

Jede der Abmahnung enthält inhaltlich dieselben Forderungen. Es wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt und angeboten, alle vorgeblichen Forderungen des jeweiligen Rechteinhabers gegen Zahlung eines Pauschalbetrags abzugelten. Dieser Pauschalbetrag ist je nach Kanzlei unterschiedlich und schwankt stark. So wird teilweise "nur" 400,-- € für einen Song gefordert; eine Reihe von Kanzleien bieten eine Erledigung bei Zahlung von 450,-- an, aber es kann auch deutlich teurer werden. Teilweise werden auch deutlich über 700,-- € gefordert. Die einzelnen Forderungen können sich daher schnell auf mehrere tausend Euro summieren!

Welche Abmahnungen drohen hängt von der jeweiligen Ausgabe der German Top 100 Single Charts ab. Nachfolgend einige Beispiele für Abmahnungen, die wegen Filesharing der German Top 100 Single Chartsvom 16.01.2012 drohen:

  • Abmahnung Bindhardt Fiedler Zerbe / Bushido / Culcha Candela: Wg. des Vorwurfs von Filesharing der German Top 100 Single Charts vom 16.01.2012 drohen potentiell gleich zwei Abmahnungen durch die Kanzlei Bindhardt pp.
    • Zum einen ist "Culcha Candela - Hungry Eyes" enthalten. Die Künstler von "Culcha Candela"; die Herren Graf pp. haben die Kanzlei Bindhardt pp. mit der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen an eigenen Songs durch Filesharing beauftragt. In den Abmahnungen fordert die Kanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und bietet weiter die Erledigung der Angelegenheit gegen Zahlung von 400,-- € an.
    • Weiter ist auch der Song "23 - Erwachsen sein" von Bushido & Sido feat. Peter Maffay enthalten. Wegen Filesharing von "Erwachsen sein" spricht die Kanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe im Auftrag von Herrn Ferchichi; alias "Bushido" Abmahnungen aus. Auch hier wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung und ein Pauschalbetrag von 400,-- € gefordert.
    • Abmahnung FAREDS / Herr Königseder: Auch ein weiterer "Dauerbrenner" ist enthalten: "Glasperlenspiel - Echt". Der Rechtinhaber Herr Königseder hat die Kanzlei FAREDS mit der Wahrnehmung seiner Interessen und der Herausbringung von  Abmahnungen wg. Filesharing von "Glasperlenspiel - Echt" beauftragt. Auch FAREDS fordert natürlich die Abgabe einer Unterlassungserklärung und bietet eine endgültige Erledigung gegen Zahlung von 450,-- € an.
    • Abmahnung Kornmeier & Partner / EMI Music: Apospos "Dauerbrenner": Auch in der Ausgabe der German Top 100 vom 16.01. findet sich der Song "David Guetta feat. Sia - Titanium", der bereits seit dem Spätsommer 2011 Gegenstand anwaltlicher Abmahnungen durch die Kanzlei Kornmeier & Partner ist. Das Vergleichsangebot hier: 450,-- €.

Dies ist nur ein Auszug von Abmahnungen, die wegen des Vorwurfs von Filesharing der German Top 100 Single Charts vom 16.01.2012. Daneben drohen auch Abmahnungen durch z.B. Schalast & Partner oder Rechtsanwalt Daniel Sebastian und anderen Kanzleien.

Betroffene, die eine Abmahnung wegen Filesharing der German Top 100 Single Charts erhalten haben, sollten daher direkt nach dem Erhalt der ersten Abmahnung einen spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen. Es gilt nicht nur die Verteidigungsmöglichkeiten gegen die erhaltene Abmahnung, sondern auch vorbeugende Maßnahmen zu prüfen.

Die Bürogemeinschaft Gravel Herrmann Sari ist u.a. auf das Medienrecht spezialisiert und verfügt über viel Erfahrung in derbundesweiten Betreuung von "Filesharing-Mandaten".

Kontaktieren Sie uns an unseren Standorten in Frankfurt / Main unter: 069 - 900 25 940 oder Münster: 0251 - 39 51 81 80 zu einem unverbindlichen telefonischen Erstgespräch  mit einem Rechtsanwalt. Wir erläutern Ihnen den Rechtsrahmen und benennen Ihnen selbstverständlich vorab die Kosten einer eventuellen Mandatierung. Sie erreichen uns telefonisch von Mo.-Frei von 08 - 22 Uhr und Sa. zwischen 9 Uhr und 20 Uhr!

Alternativ können Sie uns die Abmahnung bzw. eine Anfrage auch per Email an info@abmahnung-rechtsanwaelte.de senden. Sie erhalten in der Regel binnen weniger Stunden eine Rückäußerung.

Besuchen Sie auch unseren Blog mit Informationen zu aktuellen Abmahnungen unter www.abmahnung-rechtsanwaelte.de.