Kanzlei Waldorf Frommer – aktuelle Abmahnungen wg. Filesharing von Filmen z.B. „Nur für Personal“ oder „Midnight in Paris“ für die Tele München GmbH

Abmahnung Filesharing
17.02.2012509 Mal gelesen
Die in München ansässige Kanzlei Waldorf Frommer spricht seit Jahren Abmahnungen wg. des Vorwurfs von Filesharing unter anderem von Spielfilmen aus. Hier einige Beispiele für aktuelle Abmahnungen.

Momentan sind z.B. folgende Filmwerke Gegenstand anwaltlicher Abmahnungen der Kanzlei Waldorf  Frommerfür die Rechteinhaberin Tele München Fernseh GmbH Co Produktionsgesellschaft :

Den Empfängern des Schreibens wird vorgeworfen z.B. einen der vorgenannten Filmen illegal Dritten in Internettauschbörsen zum Download zur Verfügung gestellt worden. Als Beleg für diesen Vorwurf wird den Internetanschlussinhabern ein Überwachungsdatensatz vorgelegt in dem der Zeitraum und die IP-Adresse aufgeführt werden. Sodann wird ausgeführt, dass die Anschrift über ein Auskunftsverfahrendurch den Provider mitgeteilt wurde.

Dem Empfänger wird dargelegt, dass er aufgrund des festgestellten Verstoßes verpflichtet sei gegenüber der Tele München eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Weiter sei der Internetanschlussinhaber verpflichtet der Tele München die entstandenen Rechtsanwaltskosten - diese werden mit  506,-- € beziffert - und Schadensersatz zu zahlen. Als Schadensersatz wird eine Pauschale von 450,-- € angesetzt. Mithin wird der Empfänger also aufgefordert 956,-- € zu zahlen.

Nicht alleine aufgrund der Höhe der Forderung wird das Schreiben der Kanzlei Waldorf Frommer von Empfängern als - 956,-- € für z.B. "Iron Man 2" - als "Abzocke" empfunden und nicht weiter beachtet. Dies sollte keinesfalls geschehen! Die Abmahnung beruht auf gesetzlichen Grundlagen und ist auf jeden Fall ernst zu nehmen. Allerdings kann den Betroffenen auch nicht geraten werden sich von dem Schreiben dahin gehend beeindrucken zu lassen, dass alle Forderungen ungeprüft erfüllt werden und "einfach unterschrieben und gezahlt" wird.

Es gibt Konstellationen die eine komplette Zurückweisung der Abmahnung ermöglichen! Jedenfalls ist die Forderungshöhe überprüfenswert!

Falls auch Sie eine Abmahnung durch die Kanzlei Waldorf Frommer erhalten haben, beraten wir Sie gerne.

Die Bürogemeinschaft Gravel Herrmann Sari ist u.a. auf das Medienrecht spezialisiert und verfügt über viel Erfahrung in derbundesweiten Betreuung von "Filesharing-Mandaten".

Kontaktieren Sie uns an unseren Standorten in Frankfurt / Main unter: 069 - 900 25 940 oder Münster: 0251 - 39 51 81 80 zu einem unverbindlichen telefonischen Erstgespräch  mit einem Rechtsanwalt. Wir erläutern Ihnen den Rechtsrahmen und benennen Ihnen selbstverständlich vorab die Kosten einer eventuellen Mandatierung. Sie erreichen uns telefonisch von Mo.-Frei von 08 - 22 Uhr und Sa. zwischen 9 Uhr und 20 Uhr!

Alternativ können Sie uns die Abmahnung bzw. eine Anfrage auch per Email an info@abmahnung-rechtsanwaelte.de senden. Sie erhalten in der Regel binnen weniger Stunden eine Rückäußerung.

Besuchen Sie auch unseren Blog mit Informationen zu aktuellen Abmahnungen unter www.abmahnung-rechtsanwaelte.de.