Abmahnung Bindhardt Fiedler Zerbe wg. Filesharing von „23 – So mach ich es“ - Bushido & Sido im Zusammenhang mit den German Top 100 z.B. vom 07.11.11

Abmahnung Filesharing
15.01.2012806 Mal gelesen
Auch heute werden eine Reihe von Internetanschlussinhabern unangenehme Post von der Kanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe in Ihrem Briefkasten vorfinden. Die Kanzlei spricht derzeit Abmahnung wg. Filesharing von „23 – So mach ich es aus“. Betroffen sind verschiedene Ausgaben der German Top 100...

In der anwaltlichen Abmahnung durch die Kanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe wird den Betroffenen dargelegt, dass über ihren Anschluss illegal der Song "23 - So mach ich es" von Bushido & Sido Dritten in Internettauschbörsen / P2P - Netzwerken zum Download angeboten wurden. Benannt wird der konkrete Zeitpunkt und die Datei in der der Song enthalten gewesen sein soll. Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Weiter wird den Empfängern angeboten, alle Ansprüche gegem Zahlung von 400,-- € abzugelten.

Besonders unangenehm wird die Abmahnung, wenn diese im Zusammenhang mit dem Vorwurf von Filesharing eines Chartcontainers wie den German Top 100 steht. In diesem Fall ist die Abmahnung regelmäßig erst der "Auftakt": Den Empfängern drohen eine Reihe weiterer Abmahnungen durch weitere Kanzleien / Rechteinhabern. Je nach Ausgabe drohen z.B. derzeit folgende Abmahnungen:

  • FAREDS - "Glasperlenspiel - Echt" für Herrn Königseder
  • Denecke & von Haxthausen - "Don Omar - Danza Kuduro" für die DigiRights
  • Wesaveyourcopyrights - "R.I.O feat. U-Jean - turn this club around" für Zooland
  • Schalast & Partner - "Kool Savas - Aura"
  • Kornmeier & Partner - Diverse Songs von David Guetta z.B. "Titanium", "Sweat" für EMI Music

Dies ist nur ein kleiner Auszug für Abmahnungen, die drohen, wenn der Vorwurf von Filesharing der German Top 100 Single Charts im Raume steht. Da sich Forderungen/Vergleichsangebote in den Abmahnungen für einen Song jeweils zwischen 400,-- und 450,-- € oder im Falle von "Sammelabmahnung" gar 1.200,-- bis 1.800,-- € bewegen, können sich die Forderungen schnell auf mehrere tausend Euro summieren!

Betroffene, die eine Abmahnung wegen Filesharing der German Top 100 Single Charts erhalten haben, sollten daher direkt nach dem Erhalt der ersten Abmahnung einen spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen. Es gilt nicht nur die Verteidigungsmöglichkeiten gegen die erhaltene Abmahnung, sondern auch vorbeugende Maßnahmen zu prüfen.

Die Bürogemeinschaft Gravel Herrmann Sari ist u.a. auf das Medienrecht spezialisiert und verfügt über viel Erfahrung in derbundesweiten Betreuung von "Filesharing-Mandaten".

Kontaktieren Sie uns an unseren Standorten in Frankfurt / Main unter: 069 - 900 25 940 oder Münster: 0251 - 39 51 81 80 zu einem unverbindlichen telefonischen Erstgespräch  mit einem Rechtsanwalt. Wir erläutern Ihnen den Rechtsrahmen und benennen Ihnen selbstverständlich vorab die Kosten einer eventuellen Mandatierung. Alternativ können Sie uns die Abmahnung bzw. eine Anfrage auch per Email an info@abmahnung-rechtsanwaelte.de senden. Sie erhalten in der Regel binnen weniger Stunden eine Rückäußerung.

Besuchen Sie auch unseren Blog mit Informationen zu aktuellen Abmahnungen unter www.abmahnung-rechtsanwaelte.de.