Abgemahnt werden Fehelr in Widerrufsbelehrung und AGB. Die Abmahnerin setzt dabei einen Gegenstandswert von 25.000,00 € an und fordert die Zahlung von 911,80 € sowie die Abgabe einer vertragsstrafenbewehrten Unterlassungerklärung.
Überraschend ist dabei, dass es die Abmahnerin selbst in ihrem Webshop http://www.delizieitaliane.de mit der Einhaltung der Gesetze nicht so genau nimmt. Wir haben den Internetauftritt der Abmahnerin gesichert. Abgemahnte können nach unserer Auffassung berechtigt sein, eine Gegenabmahnung auszusprechen.
SIe können gerne unsere Hilfe bei der Verteidigung gegen die Abmahnung und Erstellung neuer AGB, gerne auch im Rahmen unseres attraktiven Update Services, in Anspruch nehmen.
Rechtsanwälte Sagsöz & Euskirchen
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