Abmahnung Rechtswanwalt Daniel Sebastian - DigiRights Administration GmbH - "Kontor Top of the Clubs Vol 52" - EUR 4.800,00

Abmahnung Filesharing
05.01.2012394 Mal gelesen
Der Rechtsanwalt Daniel Sebastian aus Berlin versenden derzeit Massenabmahnungen im Auftrag der DigiRights Administration GmbH an Inhaber von Internetanschlüssen. Hier erfahren Sie, wie mit einer solchen Abmahnung umzugehen ist.

Die Kanzlei Daniel Sebastian, die in Berlin ansässig ist, versendet derzeit massenhaft Abmahnschreiben im Auftrag der DigiRights Administration GmbH an Internetanschlussinhaber. Den Anschlussinhabern wird vorgeworfen, das Musikalbum "Kontor Top of the Clubs Vol 52" über eine Tauschbörse einer Vielzahl anderer Internetnutzer ohne Zustimmung des Rechteinhabers zum Upload zur Verfügung gestellt zu haben (sog. Filesharing).

Die Kollegen fordern in ihren Abmahnschreiben zunächst die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Durch die Unterlassungserklärung soll sichergestellt werden, dass Rechtsverletzungen zukünftig unterbleiben. Damit die Erklärung auch die erforderliche Ernsthaftigkeit erkennen lässt, wird von dem Anschlussinhaber zudem gefordert, sich einer Vertragsstrafenklausel zu unterwerfen.

Weiterhin wird die Zahlung von Schadensersatz und die Erstattung von Rechtsanwaltskosten gefordert. Zur Abkürzung des Verfahrens bieten die Kollegen indes die außergerichtliche Erledigung gegen Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von EUR 4.800,00 an.

Wenn Sie eine Abmahnung wegen Filesharings erhalten haben sollten, gilt es zunächst, Ruhe zu bewahren. Andererseits sollte das Abmahnschreiben aber auch nicht ignoriert werden.

Unterzeichnen Sie die vorgefertigte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft. Nehmen Sie auch keine Zahlung vor, ohne vorher anwaltlich beraten worden zu sein. Beides wird von Gerichten häufig als Schuldanerkenntnis ausgelegt, das eine weitergehende Verteidigungsstrategie bereits im Vorfeld boykottieren würde. Meistens bietet sich die Formulierung einer sog. modifizierten Unterlassungserklärung an, kombiniert mit Abwehrschreiben, die auf die Reduzierung des geltend gemachten Schadensersatzbetrages gerichtet sind.

Da jeder Einzelfall gesondert beurteilt werden muss, sollten sich die Betroffenen rechtzeitig fachkundigen Rat bei einem auf Filesharing spezialisierten Rechtsanwalt einholen. Gerne stehen wir Ihnen für eine weitergehende Beratung unter unserer kostenlosen Hotline 0800 589 1416 zur Verfügung.

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