Wettbewerbsrechtliche Abmahnung Claudia Schneider "C.S. Bäder und mehr..." durch Rechtsanwalt Sandhage, Berlin

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung Claudia Schneider "C.S. Bäder und mehr..." durch Rechtsanwalt Sandhage, Berlin
04.01.20121558 Mal gelesen
Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Frau Claudia Schneider, handelnd im Marktsegment unter der Bezeichnung "C.S. Bäder und mehr..." vor. Die wettbewerbsrechtliche Abmahnung wird durch Rechtsanwalt Sandhage Berlin ausgesprochen.

n der uns vorliegenden wettbewerbsrechtlichen Abmahnung von Frau Claudia Schneider durch Rechtsanwalt Sandhage wird die Verwendung der sog. "40,00 EUR Klausel" innerhalb der Widerrufsbelehrung gerügt, ohne dass dazu eine vertragliche Vereinbarung getroffen wird. Betroffen ist das Angebot von Bad- und Sanitärartikeln auf der Verkaufsplattform eBay.

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die im beigefügten Entwurf eine Vertragsstrafe für jeden Fall der Zuwiderhandlung in Höhe von 2.500,00 EUR vorsieht, wird noch die Erstattung von Rechtsverfolgungskosten aus einem Gegenstandswert von 10.000,00 EUR aufgefordert, was einem Nettobetrag in Höhe von 651,80 EUR entspricht. 

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Betroffene sollten sich hierzu unbedingt beraten lassen und nicht unüberlegt handeln.

Die Abgabe einer zu weit gefassten strafbewehrten Unterlassungserklärung birgt das Risiko, bei späteren Verstößen wegen des Verwirkens der Vertragsstrafe zu Vertragsstrafen in beachtlicher Höhe in Anspruch genommen zu werden.

Beugen Sie dem vor und lassen Sie - sollte die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr erforderlich sein -  anwaltlich überprüfen, in welcher Form diese abgegeben werden sollte.

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Ansprechpartner in unserer Kanzlei in Münster ist Rechtsanwalt Leiers, für eine unverbindliche Ersteinschätzung auch erreichbar in Eilfällen außerhalb der Bürokernzeiten mobil unter 0178-6354435 lediglich zu den üblichen Mobilfunktarifen.

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