WETTBEWERBSRECHTLICHE ABMAHNUNG DER H&S COMPUTER GBR, HAMMINKELN

WETTBEWERBSRECHTLICHE ABMAHNUNG DER H&S COMPUTER GBR, HAMMINKELN
22.12.2011642 Mal gelesen
Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der H&S COMPUTER GBR, MÜHLENBERGWEG 15a, 46499 HAMMINKLEN, vor. Betroffen ist das Marktsegment Computerhardware, im vorliegenden Fall Verstöße auf der Verkaufsplattform eBay.

In der uns vorliegenden wettbewerbsrechtlichen Abmahnung der H&S COMPUTER GBR wird gerügt:

1. fehlende Widerrufsbelehrung

2. Gewährleistungsauschluss gegenüber Verbrauchern,

3. fehlender Hinweis auf im Endpreis enthaltene Umsatzsteuer


Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die im beigefügten Entwurf eine Vertragsstrafe für jeden Fall der Zuwiderhandlung in Höhe von 5.100,00 EUR vorsieht, wird noch die Erstattung von Rechtsverfolgungskosten aus einem Gegenstandswert von 15.000,00 EUR aufgefordert, was einem Nettobetrag in Höhe von 755,80 EUR entspricht. 

Sie haben eine Abmahnung der H&S Computer GbR erhalten ?

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Betroffene sollten sich hierzu unbedingt beraten lassen und nicht unüberlegt handeln.

Die Abgabe einer zu weit gefassten strafbewehrten Unterlassungserklärung birgt das Risiko, bei späteren Verstößen wegen des Verwirkens der Vertragsstrafe zu Vertragsstrafen in beachtlicher Höhe in Anspruch genommen zu werden.

Beugen Sie dem vor und lassen Sie - sollte die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr erforderlich sein -  anwaltlich überprüfen, in welcher Form diese abgegeben werden sollte.

Gerne beraten wir Sie !

Ansprechpartner in unserer Kanzlei im Münster ist Rechtsanwalt Leiers, für eine unverbindliche Ersteinschätzung auch erreichbar in Eilfällen außerhalb der Bürokernzeiten mobil unter 0178-6354435 lediglich zu den üblichen Mobilfunktarifen.

WIR SIND AUCH AN DEN WEIHNACHTSFEIERTAGEN FÜR SIE ERREICHBAR !

Von unserem Kanzleisitz in Münster/Westfalen vertreten wir Sie bundesweit !

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