Mahnbescheid Filesharing - Mahnbescheide werden derzeit verstärkt wegen "Filesharing-Urheberrechtsverletzungen" verschickt! Was ist zu tun?

Abmahnung Filesharing
19.12.20111119 Mal gelesen
Diverse Abmahnkanzleien verschicken derzeit Mahnbescheide wegen Forderungen aus "Filesharing-Fällen". Hintergrund ist die drohende Verjährung von Forderungen zum Jahresende.

Der Mahnbescheid hemmt die Verjährung - weshalb gerade jetzt verstärkt Mahnbescheide verschickt werden.

Was ist zu tun?

Wenn gegen einen Mahnbescheid nicht binnen zwei Wochen nach Zustellung Widerspruch eingelegt wird, wird ein sogenannter Vollstreckungsbescheid erlassen. Wenn der Vollstreckungsbescheid erlassen wird, muss die Forderung bezahlt werden.

Ergibt die rechtliche Prüfung, dass geltend gemachte Forderungen möglicher Weise unberechtigt sind, sollte also Widerspruch eingelegt werden. Dabei geht es zum einen um die Frage, ob die Forderung an sich entstanden ist, zum andere darum, ob die Forderung in der geltend gemachten Höhe berechtigt ist.

Täterhaftung oder Haftung des Anschlussinhabers

So zum Beispiel ist zu unterscheiden, ob es um eine Täterhaftung oder "nur" eine Störerhaftung als Anschlussinhaber geht. 

Höhe der Forderung

In vielen "Filesharing-Fällen" können vor Gericht die geltend gemachten Forderungen im Vergleichsweg reduziert werden.

Dabei ist die Rechtsprechung höchst unterschiedlich - die Frage ob und in welcher Höhe der Abgemahnte zahlt, wird bisher nicht bundeseinheitlich in allen Fällen gleich gehandhabt.

Die angemessene Vorgehensweise ist im Einzelfall zu ermitteln.

Wichtig ist, die Fristen zu wahren. Sollten Sie persönlich einen Mahnbescheid erhalten haben, sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden, um die Rechtslage im Einzelfall prüfen zu lassen.

Die Anwaltskanzlei Wienen berät und vertritt seit Jahren Abgemahnte in Filesharing-Sachen. Gerne können Sie sich unverbindlich an folgendeTelefonnummer der Kanzlei wenden:

Tel. 030 / 390 398 80

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