Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der SPORT EXPRESS GMBH, 89584 Ehingen

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der SPORT EXPRESS GMBH, 89584 Ehingen
24.11.2011993 Mal gelesen
Uns ist bekannt geworden, dass die Fa. Sport Express GmbH, 89584 Ehingen, Mitbewerber im Fernabsatzhandel auf der Verkaufsplattform eBay wegen der Verwendung der Widerrufsbelehrung in der vor dem 04.11.2011 vorgesehenen Form abmahnt. Betroffen sind Anbieter im Bereich Sportartikel. Die Einzelheiten:

Streitpunkt ist die Verwendung einer seit dem 04.11.2011 nicht mehr gesetzeskonformen Widerrufsbelehrung.

Gefordert wird wie üblich eine strafbewehrte Unterlassung sowie die Erstattung der Rechtsverfolgungskosten.

Haben Sie eine Abmahnung der Sport Express GmbH  erhalten ?

Wie ist weiter zu verfahren ?

Betroffene sollten sich hierzu unbedingt beraten lassen und nicht unüberlegt handeln.

Die Abgabe einer zu weit gefassten strafbewehrten Unterlassungserklärung birgt das Risiko, bei späteren Verstößen wegen des Verwirkens der Vertragsstrafezu Vertragsstrafen in beachtlicher Höhe in Anspruch genommen zu werden.

Beugen Sie dem vor und lassen Sie - sollte die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr erforderlich sein -  anwaltlich überprüfen, in welcher Form diese abgegeben werden sollte.

Gleichzeitig zeigt diese Angelegenheit, dass Händler die Aktualisierung Ihrer Rechtstexte, insbesondere der Widerrufsbelehrung  keineswegs auf die lange Bank schieben sollten. Seit dem 04.11.2011 gilt ein neuer Mustertext für die im Fernabsatz mit Verbrauchern grundsätzlich zwingend vorzuhaltende Widerrufsbelehrung. 

Da der Gesetzgeber diesmal eine mehr als großzügige Übergangsfrist von 3 Monaten eingeräumt hat, diese aber seit dem 04.11.2011 abgelaufen ist, dürfte es Abgemahnten auch mit viel Phantasie nur schwer gelingen, im Falle eines gerichtlichen Verfahrens zu erklären, warum die Widerrufsbelehrung des eigenen Onlineauftritt noch nicht angepasst ist.

Daher gilt: AKTUALISIEREN SIE IHRE RECHTSTEXTE !

Gerne beraten wir Sie.

Ansprechpartner in unserer Kanzlei im Münster ist Rechtsanwalt Leiers, für eine unverbindliche kostenlose Ersteinschätzung auch erreichbar in Eilfällen außerhalb der Bürokernzeiten mobil unter 0178-6354435 lediglich zu den üblichen Mobilfunktarifen.

Sie erleichtern uns die Arbeit, wenn Sie vorab die Unterlagen unverbindlich faxen oder mailen ! Unsere Kontaktdaten finden Sie unten !

Gerne rufen wir zurück !

Handeln Sie nicht unüberlegt und lassen Sie sich in einem unverbindlichen kostenlosen Erstgespräch informieren.

Von unserem Kanzleisitz in Münster/Westfalen vertreten wir Betroffene bundesweit !

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