Abmahnungen wegen Verletzung der Marken "VW" sowie "VW im Kreis"

Abmahnungen wegen Verletzung der Marken "VW" sowie "VW im Kreis"
12.10.2011705 Mal gelesen
Uns liegen weitere Abmahnungen der Kanzlei Remmen Rechtsanwälte Steuerberater aus Düsseldorf für die Volkswagen AG wegen angeblicher Verletzung der deutschen Marke 399 30 000 und der korrespondierenden EU-Marke 000 703 983 "VW" sowie "VW im Kreis" vor.

Abgemahnt wird die unerlaubte Verwendung dieser Marken im Rahmen des Vertriebes von Waren über die Internetplattform "eBay.de".  Es wird behauptet, dass der Vertrieb dieser Ware rechtswidrig sei, da hierdurch in die Kennzeichenrechte der VW AG eingegriffen wird. Im Rahmen der Begründung wird umfangreich auf aktuelle EuGH und BGH Rechtsprechung Bezug genommen. Insbesondere wird auf ein durch den Anspruchsteller erwirktes Urteil des OLG Frankfurt zur Frage des dekorativen Gebrauches verwiesen.

Der Abmahnung liegt zudem eine umfangreiche Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung bei. Ferner  wird regelmäßig ein pauschalisierter Schadensersatzbetrag in Höhe von 1.000  € gefordert. Hinzu kommen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 2.687,60  € aus einem Gegenstandswert in Höhe 250.000 €.

Reagieren, aber richtig!

Markenrechtliche Abmahnungen sollten grundsätzlich nicht ignoriert werden. Die in der Abmahnung zitierte Rechtsprechung zeigt, dass die Volkswagen AG durchaus bereit ist berechtigte Ansprüche durchzusetzen. Gleichwohl sollte insbesondere die Unterlassungserklärung nicht ungeprüft abgegeben werden. Aus unserer Sicht ist die Unterlassungserklärung der Kanzlei Dr. Remmen zu weit gefasst. Des Weiteren sind die Gegenstandswerte dahingehend zu überprüfen, ob sie dem Verstoß gerecht werden.  Ziel muss es sein, die Berechtigung der Ansprüche zu prüfen und für den Fall der Berechtigung eine Unterlassungserklärung zu formulieren, die rechtssicher ist und den Verpflichteten nicht weiter bindet als unbedingt nötig und gleichzeitig das Risiko eines teuren gerichtlichen Verfahrens ausschließt.

Die Rechtsanwälte am Kreuztor haben bereits mehrfach Mandanten im Zusammenhang mit Abmahnungen der Kanzlei Dr. Remmen wegen Verletzungen der deutschen Marke "VW" sowie der EU Marke "VW im Kreis" erfolgreich verteidigt. Wir bieten dabei unsere außergerichtliche Vertretung zum einem günstigen Pauschalhonorar an.

Falls Sie eine derartige Abmahnungen der Remmen Rechtsanwälte und Steuerberater bekommen haben, können Sie unsere kostenlose* Ersteinschätzung unter:

0251 20 86 80 30 oder per E-Mail unter info@ra-kreuztor.de nutzen.

 

(*bis auf Ihre Telefongebühren)