Abmahnung German Top 100 Single Chart, Titanium (feat. Sia), EMI Music Germany GmbH, Kornmeier & Partner Rechtsanwälte

Abmahnung Filesharing
12.10.2011506 Mal gelesen
Kornmeier und Partner Rechtsanwälte verschicken Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen (es geht dabei um illegale Peer-to-Peer Netzwerk / Tauschbörsennutzung) an der Tonaufnahme Titanium (feat. Sia) des Künstlers David Guetta im Auftrag der EMI Music Germany GmbH & Co. KG.

In der Abmahnung werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung und die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes als Vergleichsbetrag in Höhe von 450,00 Euro verlangt.

Was ist zu tun?

Sinnvoll und wichtig ist, anwaltlichen Rat noch innerhalb der in dem Abmahnschreiben gesetzten Frist zu suchen.

Behalten Sie einen kühlen Kopf - Panik kann zu voreiligen rechtlich ungünstigen Handlungen verleiten. Zunächst gilt es in der anwaltlichen Beratung zu klären, ob die Abmahnung im Einzelfall berechtigt ist bzw. welchen Hintergrund sie hat.

Selbst wenn tatsächlich die in der Abmahnung vorgeworfene Urheberrechtsverletzung erfolgte, sollte im Interesse des Abgemahnten eine für den konkreten Fall anwaltlich erstellte modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Deren Formulierung ist von gravierender Bedeutung, da sie erhebliche Folgewirkungen hat. In der oben genannten Abmahnung enthält die jeweilige vorformulierte Unterlassungserklärungs- und Verpflichtungserklärung eine Zahlungsverpflichtung - Unterlassung und Zahlung sind jedoch zwei Aspekte, eine Zahlungsverpflichtung zu einem Vergleichsbetrag muss nicht Teil einer Unterlassungserklärung sein. Es werden also hier zwei Erklärungen "vermischt". Dies ist einer von diversen Aspekten, die bei einer Modifikation der Unterlassungserklärung zu beachten ist.

Ferner ist im Einzelfall zu erörtern, ob der geforderte Zahlungsbetrag heruntergehandelt werden kann.

Folgeabmahnungen

Bei Abmahnung wegen einer Aufnahme, die Teil eines German Top 100 Single Chart Containers ist, können Folgeabmahnungen drohen! Denn bei dem Vorwurf von Rechtsverletzungen an Tonaufnahmen, die Teil der  German Top 100 Single Chart Containers sind, können verschiedene Werke betroffen sein. Zum einen können verschiedene Tonaufnahmen Gegenstand von Abmahnungen sein (Mehrfachabmahnungen drohen), zum anderen können an einer Tonaufnahme verschiedene Rechteinhaber beteiligt sein (Doppelabmahnung, dabei mahnen die verschiedenen Rechteinhaber, also zum Beispiel die Urheber und der Musikverlag, einzeln ab). Der Trend von Mehrfach- und Doppelabmahnungen hat sich schon im letzten Jahr insgesamt verstärkt. Es werden pro Abmahnung Abmahngebühren und Schadensersatz bzw. die jeweilige Unterlassungserklärung angefordert. Das kann teuer werden. Dem Risiko von Folgeabmahnungen kann nur durch Abgabe einer vorbeugenden Unterlassungserklärung begegnet werden. Allerdings kann, wenn ein Schadensersatzanspruch besteht, dieser nicht durch eine vorbeugende Unterlassungserklärung ausgeräumt werden - es geht "nur" um die Frage der Vermeidung künftiger Abmahnungen bzw. Abmahnkosten. Die Abgabe einer vorbeugenden Unterlassungserklärung muss im Einzelfall wohl überlegt und sollte im Rahmen anwaltlicher Arbeit geprüft werden.

Aktuelle Rechtsprechung

Die aktuelle Rechtsprechung muss bei Ihrer Vertretung beachtet werden. Da diese permanente Entwicklungen durchläuft, ist Expertenwissen gefragt. Weitere Informationen über aktuelle "Filesharing-Rechtsprechung" finden Sie hier auf der Internetseite der Anwaltskanzlei Wienen.

Die Anwaltskanzlei Wienen berät und vertritt bundesweit seit Jahren erfolgreich in Filesharing-Sachen. Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, berät und vertritt Sie die Anwaltskanzlei Wienen gerne. Bitte wenden Sie sich dazu an:

Telefon 030 - 390 398 80.

Gerne können Sie Ihre Anfrage auch über das Online-Formular der Anwaltskanzlei Wienen unverbindlich stellen.

Selbstverständlich ist in der Anwaltskanzlei Wienen Kostentransparenz, vor Beginn der Tätigkeit wird die Höhe der Vergütung mit Ihnen besprochen.

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Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen
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