Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller - Abmahnung wegen "Penthouse's Hardcore Latinas"

Abmahnung Filesharing
11.10.2011434 Mal gelesen
Die Kanzlei von Rechtsanwalt Metzler ist spezialisiert auf die Abwehr von Abmahnungen wegen unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in Internettauschbörsen. Er berät und vertritt Anschlussinhaber, die eine derartige Abmahnung erhalten haben.

Die Firma Penthouse Digital Media Productions Inc. lässt, vertreten durch die Kanzlei der Rechtsanwält Negele, Zimmel, Greuter und Beller aus Augsburg, Urheberrechtsverletzungen an dem Film "Penthouse's Hardcore Latinas" verfolgen. Dieser Film wird über Internet-Tauschbörsen wie BitTorrent, Limewire, Emule etc. zum Download angeboten.

Die Nutzer einer Internet-Tauschbörse bieten den urheberrechtlich geschützten Film "Penthouse's Hardcore Latinas" beim Download zeitgleich auch einer unbestimmten Anzahl anderer "Tauschpartner" zum Download an. In dieser Handlung liegt die vorgeworfene unberechtigte öffentliche Zugänglichmachung gemäß § 19a UrhG.

Deshalb fordern die Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter und Beller den Inhaber des Internetanschlusses auf, eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung abzugeben sowie einen Pauschalbetrag in Höhe von 900,00 € zu zahlen.

Ein Anschlussinhaber, der eine Abmahnung der Kanzlei der Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter und Beller im Auftrag der Penthouse Digital Media Productions Inc. wegen eines Verstoßes gegen das Urheberrecht aufgrund des öffentlichen Zugänglichmachens des Filmwerks "Penthouse's Hardcore Latinas" erhält, sollte in keinem Fall unbedacht die dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben.

Der Abmahnung ist der Entwurf einer Untererlassungserklärung beigefügt. Die Abgabe dieser Unterlassungserklärung wird nach ständiger Rechtsprechung als Schuldanerkenntnis des Anschlussinhabers gewertet. Zudem birgt die Formulierung der beigefügten Unterlassungserklärung die Gefahr von erheblichen Vertragsstrafen.

Die Abmahnung der Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter und Beller sollte in jedem Fall ernst genommen werden und die angegebenen Fristen beachtet werden.
Gleichwohl sind die von den Rechtsanwälten Negele, Zimmel, Greuter und Beller geltend gemachten Ansprüche nicht so eindeutig, wie von den Anwälten behauptet. So haftet der Anschlussinhaber nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs nicht für die entstandenen Schäden, wenn er nicht Täter oder Teilnehmer der Urheberrechtsverletzung war. Ferner sind behaupteten Streitwerte regelmäßig deutlich überhöht.

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