Rechtsanwälte Waldorf Frommer - Abmahnung wegen "Jupiter Jones" (Album) von Jupiter Jones

Abmahnung Filesharing
11.10.2011374 Mal gelesen
Die Kanzlei von Rechtsanwalt Metzler ist spezialisiert auf die Abwehr von Abmahnungen wegen unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in Internettauschbörsen. Er berät und vertritt Anschlussinhaber, die eine derartige Abmahnung erhalten haben.

Die Firma Sony Music Entertainment Germany GmbH lässt, vertreten durch die Kanzlei Waldorf Frommer aus München, Urheberrechtsverletzungen an dem Album "Jupiter Jones" von Jupiter Jones verfolgen.

Dieses Album wird über Internet-Tauschbörsen wie BitTorrent, Limewire, Emule etc. zum Download angeboten.

Die Nutzer einer Internet-Tauschbörse bieten das urheberrechtlich geschützte Album "Jupiter Jones" von Jupiter Jones beim Download zeitgleich auch einer unbestimmten Anzahl anderer "Tauschpartner" zum Download an. In dieser Handlung liegt die vorgeworfene unberechtigte öffentliche Zugänglichmachung gemäß § 19a UrhG.

Deshalb fordert die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer den Inhaber des Internetanschlusses auf, eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung abzugeben sowie einen Pauschalbetrag in Höhe von 956,00 € zu zahlen.

Ein Anschlussinhaber, der eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH wegen eines Verstoßes gegen das Urheberrecht aufgrund des öffentlichen Zugänglichmachens des Albums "Jupiter Jones" von Jupiter Jones erhält, sollte in keinem Fall unbedacht die dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben.

Der Abmahnung ist der Entwurf einer Untererlassungserklärung beigefügt. Die Abgabe dieser Unterlassungserklärung wird nach ständiger Rechtsprechung als Schuldanerkenntnis des Anschlussinhabers gewertet. Zudem birgt die Formulierung der beigefügten Unterlassungserklärung die Gefahr von erheblichen Vertragsstrafen.

Die Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer sollte in jedem Fall ernst genommen werden und die angegebenen Fristen beachtet werden.

Gleichwohl sind die von der Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer geltend gemachten Ansprüche nicht so eindeutig, wie von den Anwälten behauptet. So haftet der Anschlussinhaber nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs nicht für die entstandenen Schäden, wenn er nicht Täter oder Teilnehmer der Urheberrechtsverletzung war. Ferner sind behaupteten Streitwerte regelmäßig deutlich überhöht.

Nehmen Sie kostenlos und unverbindlich Kontakt zu uns auf. Wir beraten Sie gern.