Abmahnung German Top 100 Single Charts vom 29.08.2011 – Gefahr von Doppel und Sammelabmahnungen

Abmahnung Filesharing
07.10.2011936 Mal gelesen
Abmahnungen wegen Filesharing der German Top 100 Single Charts begegnen uns in der Praxis sehr häufig. Problematisch sind solche Abmahnungen, da die in der jeweiligen Ausgabe enthaltenen Songs von den Rechteinhabern einzeln oder in Sammelabmahnungen abgemahnt werden. z..b German Top 100 vom 29.08.11

Münster/ Oktober 2011: In den letzten Jahre wird es wohl keine Ausgabe der German Top 100 Single Charts gegeben haben in der nicht eine Reihe von Songs enthalten sind, an denen Universal Music Rechte innehat. Universal Music lässt über die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte wegen Urheberrechtsverletzungen eine Sammelabmahnung aussprechen. Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie ein Pauschalbetrag vom 1.200 €.

Seit Monaten sehr erfolgreich in den Charts vertreten ist der Künstler David Guetta. Auch in der Ausgabe vom 29.08. sind eine Reihe von Songs z.B. "Titanium", "Where them Girls at" oder "Sweat" enthalten. Rechteinhaberin an der Songs ist die EMI Music, die von der Kanzlei Kornmeier & Partner vertreten wird. Anschlussinhabern droht daher eine Abmahnung mit dem Pauschalangebot zur Abgeltung aller Ansprüche der EMI in Höhe von 450,-- €.

Auch die DigiRights Administration GmbH hält an einer Reihe von Songs z.B. "Die Atzen mit Nena - Strobo Pop" Rechte. Für die DigiRights spricht Rechtsanwalt Daniel Sebastian Abmahnungen aus. Es droht eine Sammelabmahnung mit einer Forderung von 1.800 €.

"Strobo Pop" ist ein Beispiel für eine Doppelabmahnung. Auch die Geto Gold Musikverlag GbR lässt Abmahnungen durch die Kanzlei FAREDS "Strobo Pop" abmahnen. Betroffene können daher wegen desselben Songs eine weitere Abmahnung mit einer Forderung von 450,-- € erhalten.

Apropos Doppelabmahnung: In den German Top 100 Single Charts vom 29.08.2011ist auch der Song "Culcha Candela - Berlin City Girl" vertreten. Auch dieser Song wird gleich von zwei Rechteinhabern bzw. den beauftragten Kanzleien abgemahnt: von der Kanzlei Nümann Lang Rechtsanwälte für die Styleheads Gesellschaft für Entertainment mbH  und für die Herren Graf pp. durch die Kanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe Rechtsanwälte.

Auch weitere Songs in dieser Ausgabe der German Top 100 Single Charts sind abmahnverdächtig. Es drohen z.B. Abmahnungen von tonpool durch die Rechtsanwälte Zimmermann & Decker oder Digiprotect durch die Kanzlei Schalast & Partner.

Anschlussinhaber die eine Abmahnung wegen Filesharing der German Top 100 Single Charts erhalten, sollten sich daher direkt nach Erhalt der ersten Abmahnung an einen in diesem Bereich spezialisierten Rechtsanwalt wenden um die Möglichkeiten vorbeugenden Handelns zu prüfen.

Die Bürogemeinschaft Gravel & Herrmann aus Münster ist insbesondere auf das Medienrecht, Urheberrecht und Internetrechtspezialisiert und vertritt bundesweit Mandanten bei Abmahnungen wegen Filesharing.

Kontaktieren Sie uns unverbindlich telefonisch unter 0251 - 39 51 81 80 oder per Email unter info@rae-gravel-herrmann.de für eine Ersteinschätzung.

Wir arbeiten in diesen Fällen regelmäßig auf Basis eines  Pauschalhonorars, dass wir Ihnen selbstverständlich vorab mitteilen.