Abmahnung Scheuermann, Westerhoff & Schrittmatter - Rough Trade Distribution GmbH - "If You Want It" von OMD

Abmahnung Filesharing
04.10.2011642 Mal gelesen
Die Rechtsanwälte Scheuermann, Westerhoff & Schrittmatter aus Köln versenden derzeit Massenabmahnungen im Auftrag der Rough Trade Distribution GmbH an Inhaber von Internetanschlüssen. Hier erfahren Sie, mit einer solchen Abmahnung umzugehen ist.

Die in Köln ansässige Kanzlei Scheuermann, Westerhoff & Schrittmatter mahnt derzeit massenhaft Internetanschlussinhaber im Auftrag der Rough Trade Distribution GmbH ab. Den Anschlussinhabern wird vorgeworfen, das Musikwerk "If You Want It" von OMD über ein Peer-to-Peer Netzwerk wie eDonkey, Bittorrent oder LimeWire gezogen und illegal zum Upload angeboten zu haben (sog. Filesharing).

Die Kollegen verlangen in ihren Abmahnschreiben zunächst die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Durch die Unterlassungserklärung soll sichergestellt werden, dass Rechtsverletzungen zukünftig unterbleiben. Damit die Erklärung auch die erforderliche Ernsthaftigkeit erkennen lässt, wird von dem Anschlussinhaber zudem gefordert, sich einer Vertragsstrafenklausel zu unterwerfen.

Neben der Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung wird die Zahlung von Schadensersatz und die Erstattung der gegnerischen Rechtsanwaltsgebühren gefordert. Zur Abkürzung des Verfahrens bieten die Kollegen indes die außergerichtliche Erledigung gegen Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von EUR 450,00 an.

Wenn Sie eine Abmahnung wegen Filesharings erhalten haben sollten, gilt es zunächst, Ruhe zu bewahren. Andererseits sollte das Abmahnschreiben aber auch nicht ignoriert werden.

Unterzeichnen Sie die vorgefertigte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft. Nehmen Sie auch keine Zahlung vor, ohne vorher anwaltlich beraten worden zu sein. Beides wird von Gerichten häufig als Schuldanerkenntnis ausgelegt, das eine weitergehende Verteidigungsstrategie bereits im Vorfeld boykottieren würde. Meistens bietet sich die Formulierung einer sog. modifizierten Unterlassungserklärung an, kombiniert mit Abwehrschreiben, die auf die Reduzierung des geltend gemachten Schadensersatzbetrages gerichtet sind.

Beachten Sie abschließend, dass das Musikwerk "If You Want It" von OMD Bestandteil des Chart-Containers TOP 100 ist. Da hier nicht selten weitere Abmahnungen zu befürchten sind, sollte sich jeder Betroffene rechtzeitig fachkundigen Rat bei einem auf Filesharing spezialisierten Rechtsanwalt einholen.

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