Münster / September 2011 - Da der Vorwurf des Filesharings der German Top 100 Single Charts im Raum steht, ist die Gefahr groß, dass dem Anschlussinhaber weitere Abmahnungen wegen Filesharings durch andere Kanzleien bzw. Rechteinhaber zugehen. Für diese Ausgabe der German Top 100 bestehen z.B. folgende Gefahren:
Kanzlei Rasch Rechtsanwälte: Der Rechteinhaber Universal Music hat regelmäßig eine größere Anzahl von Songs in der German Top 100 Single Charts; Rechtsverletzungen werden von der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte im Rahmen einer Sammelabmahnung verfolgt. Der geforderte Pauschalbetrag beträgt 1.200 €. In dieser Ausgabe sind z.B. mehrere Songs von Lady Gaga, "Cascada - San Fransisco" oder "Amy Winehouse - Back to black" enthalten.
Kanzlei FAREDS: Auch in dieser Ausgabe der German Top 100 vom 29.08. ist - wie seit Monaten - "Die Atzen mit Nena - Strobo Pop" enthalten. Es besteht daher die Möglichkeit eine Abmahnung von FARED für die Geto Gold Musikverlag GbR zu erhalten. Hier werden neben der Abgabe der Unterlassungserklärung 450 € als Pauschalbetrag gefordert.
Aber auch hier ist eine weitere Steigerungsmöglichkeit möglich. So spricht im September Rechtsanwalt Sebastian für die DigiRights Adminstration GmbH Abmahnungen wegen Filesharings aus. Es ist daher möglich, alleine wegen "Stobo Pop" noch eine weitere Abmahnung von Rechtsanwalt Daniel Sebastian zu erhalten. Hier liegt die Forderung bei 680 €. Falls Betroffene gar eine Sammelabmahnung von Rechtsanwalt Sebastian erhalten sollen; also wie bei Rasch mehrere Songs abgemahnt werden; werden gar 1.800 € gefordert.
Weiter drohen nach derzeitigem Stand auch Abmahnungen von z.b. von Digiprotect.
Betroffenen sollten daher nicht zögern sich von einer spezialisierten Anwaltskanzlei hinsichtlich der rechtlichen Möglichkeiten beraten zu lassen.
Die Kanzlei Gravel & Herrmann - Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft - Münster ist auf die Verteidigung gegen Abmahnungen wegen Filesharing spezialisiert und verfügt über umfangreiche Erfahrung auf diesem Gebiet.
Wenn auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie uns zunächst unverbindlich per Telefon unter 0251 - 39 51 81 80 oder Email unter info@rae-gravel-herrmann.de kontaktieren. Wir informieren Sie über die Rechtslage und natürlich auch zu den Kosten einer eventuellen Mandatierung. Wir bearbeiten Abmahnungen wegen Filesharing in aller Regel auf Basis einesPauschalhonorars.