Abmahnung FAREDS & Rechtsanwalt Sebastian für „Die Atzen mit Nena – Strobo Pop“ – z.B. German Top 100 vom 05.09.2010

Abmahnung Filesharing
28.09.2011495 Mal gelesen
Der Song „Strobo Pop“ von „Die Atzen mit Nena“ hält sich seit Monaten in den German Top 100 Single Charts und Filesharing des Songs wird entsprechend nachhaltig abgemahnt. In diesem Fall sogar gleich durch zwei Kanzleien. Allerdings drohen wg. Filesharing der German Top 100 noch weitere Abmahnungen

Münster / September 2011 - Der Vorwurf von Filesharing der German Top 100 Single Charts hat für Anschlussinhaber häufig weitreichende Folgen. Denn es bleibt meist nicht bei einer Abmahnung, da Rechteinhaber bzw. die von Ihnen beauftragten Kanzlei jeweils den Download / Upload von einzelnen Songs mit anwaltlicher Abmahnung verfolgen. Teilweise werden sogar einzelne Song gleich von zwei Rechteinhaber abgemahnt.

 Ein Beispiel hierfür ist der Song "Die Atzen mit Nena - Strobo Pop".

Hier spricht zum einen die Kanzlei FAREDS eine Abmahnung für die Geto Gold Musikverlag GbR aus. Gefordert wird hier neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ein Pauschalbetrag von 450 € zur Abgeltung aller Ansprüche.

Daneben kann der Anschlussinhaber für denselben Song aus derselben Ausgabe der German Top 100 Single Charts z.B. vom 05.09.2011 - also für denselben vorgeblichen Verstoß - eine Abmahnung von Rechtsanwalt Daniel Sebastian für die DigiRights Administration GmbH erhalten. Gefordert wird hier ein Pauschalbetrag von 680 €. Da die DigiRights Administration GmbH zb. In den German Top 100  vom 05.09. Rechte an noch weiteren Titeln hält, erhält der Betroffene in der Regel durch Rechtsanwalt Daniel Sebastian eine Sammelabmahnung für 6 Songs. Gefordert werden dann gar 1.800 €.

Weiter besteht die Gefahr noch weitere Abmahnungen durch andere Rechteinhaber zu erhalten. Ebenfalls sehr hoch ist die Forderung der Kanzlei Rasch für Universal Music. Universal Music  mahnt derzeit in der Ausgabe der German Top 100 vom 05.09. 10 Titel z.B. Songs von Lady Gaga etc. ab. Ausgesprochen wird ebenfalls eine Sammelabmahnung. Der angebotene Pauschalbetrag zur Abgeltung aller Ansprüche beträgt 1.200 €.

Derzeit sehr erfolgreich in den German Top 100 Single Charts vertreten ist David Guetta. Auch in der Ausgabe vom 05.09.2011 sind einige Songs z.B. "Sweat" enthalten. Hier besteht die Gefahr von Abmahnungen durch EMI Music ausgesprochen durch die Kanzlei Kornmeier & Kollegen. Die Forderung hier beträgt je Song 450 €.

Daneben enthalten die German Top 100 Single Charts vom 05.09.2011 weitere Songs, die abmahngefährdet sind.

Anschlussinhaber die eine Abmahnung wegen Filesharing der German Top 100 Single Charts erhalten, sollten sich daher direkt nach Erhalt der ersten Abmahnung an einen in diesem Bereich spezialisierten Rechtsanwalt wenden um die Möglichkeiten vorbeugenden Handelns zu prüfen.

Die Bürogemeinschaft Gravel & Herrmann aus Münster ist insbesondere auf das Medienrecht, Urheberrecht und Internetrecht spezialisiert und vertritt bundesweit Mandanten bei Abmahnungen wegen Filesharing.

Kontaktieren Sie uns unverbindlich telefonisch unter 0251 - 39 51 81 80 oder per Email unter info@rae-gravel-herrmann.de für eine Ersteinschätzung.

Wir arbeiten in diesen Fällen regelmäßig auf Basis eines  Pauschalhonorars, dass wir Ihnen selbstverständlich vorab mitteilen.