Abmahnung Waldorf und Frommer - Tele München GmbH + Co Produktionsgesellschaft - "Ohne Limit"

Abmahnung Filesharing
22.09.2011292 Mal gelesen
Die Rechtsanwälte Waldorf & Frommer aus München versenden derzeit Massenabmahnungen im Auftrag der Tele München GmbH + Co Produktionsgesellschaft an Inhaber von Internetanschlüssen. Hier erfahren Sie, wie mit einer solchen Abmahnung umzugehen ist.

Die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf und Frommer, die in München ansässig ist, versendet derzeit massenhaft Abmahnungen im Auftrag der Tele München GmbH Co Produktionsgesellschaft an Internetanschlussinhaber. Den Anschlussinhabern wird zur Last gelegt, das Filmwerk "Ohne Limit" über eine Software gezogen und Dritten ohne Zustimmung des Rechteinhabers zum Upload angeboten zu haben (sog. Filesharing).

Die Kollegen verlangen in ihren Abmahnschreiben zunächst die Abgabe einer Erklärung, mit der sich der Anschlussinhaber zur Unterlassung verpflichten soll. Durch die Unterlassungserklärung soll sichergestellt werden, dass Rechtsverletzungen zukünftig unterbleiben. Damit die Erklärung auch die erforderliche Ernsthaftigkeit erkennen lässt, wird von dem Anschlussinhaber zudem gefordert, sich einer Vertragsstrafenklausel zu unterwerfen.

Neben der Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung wird die Zahlung von Schadensersatz und die Erstattung von Rechtsanwaltskosten gefordert. Zur Abkürzung des Verfahrens bieten die Kollegen indes die außergerichtliche Erledigung gegen Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von Eur 956,00 an.

Sollten Sie eine Abmahnung wegen Filesharings erhalten haben, gilt es zunächst, Ruhe zu bewahren. Andererseits sollte die Abmahnung aber auch nicht ignoriert werden.

Unterzeichnen Sie die vorgefertigte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft. Nehmen Sie auch keine Zahlung vor, ohne vorher anwaltlich beraten worden zu sein. Beides wird von Gerichten häufig als Schuldanerkenntnis ausgelegt, das eine weitergehende Verteidigungsstrategie bereits im Vorfeld boykottieren würde. Meistens bietet sich die Formulierung einer sog. modifizierten Unterlassungserklärung an, kombiniert mit Abwehrschreiben, die auf die Reduzierung des geltend gemachten Schadensersatzbetrages gerichtet sind.

Da jeder Einzelfall gesondert beurteilt werden muss, sollten sich die Betroffenen rechtzeitig fachkundigen Rat bei einem auf Filesharing spezialisierten Rechtsanwalt einholen. Gerne stehen wir Ihnen für eine weitergehende Beratung unter unserer kostenlosen Hotline 0800 589 1416 zur Verfügung.

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